Drucksache - 1370/IV  

 
 
Betreff: Schuleigenbedarf an Sport-Nutzflächen gesichert?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Lehmann 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage vom 18.03.2014
2. beantwortet

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin Mitte haben der angemessenen Nutzung von Sporthallen- und Sportflächen durch die Schulen erste Priorit eingeumt.

 

1. Ist der Schuleigenbedarf gemäß der Forderung der Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) in den Schulen des Bezirks Mitte vollumfänglich gesichert und erfolgt die Sicherung des Schuleigenbedarfs in enger Abstimmung mit dem Sport- und dem Schulamt?

 

2. Kann der planmäßige Sportunterricht durch die vorhandenen Sportlehrer gesichert und die Anzahl von vier Schulsportstunden wöchentlich gewährleistet werden?

 

3. Wie gewährleistet das Bezirksamt, dass unter dem Aspekt des Stellenabbaus (VzÄ) bei SchulhausmeisterInnen und den SportplatzwartInnen ein ordentlicher Sportunterricht und damit auch der Schuleigenbedarf gesichert wird?

 

4. Wie wird ein qualitativ hochwertiger, altersgemäßer und kindgerechter Sportunterricht für Mädchen und Jungen im Grundschulbereich gewährleistet?

 

 
 

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