Drucksache - 1357/IV  

 
 
Betreff: Dauerhafte Sicherung des Moabiter Schulgartens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen Lüthke Fraktion Bü90/Die Grünen Briest Urbatsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 01.02.2016
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                   .01.2016

Abt.                    Tel.:              23700

     

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin                                                                                                                1357/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

 

über Dauerhafte Sicherung des Moabiter Schulgartens

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1357/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, für eine dauerhafte Sicherung des Moabiter Schulgartens folgende mögliche Maßnahmen zu prüfen und der Bezirksverord-netenversammlung bis August 2014 einen Bericht zu erstatten:

 

1.              Welche rechtlichen und finanziellen Änderungen ergeben sich für die Arbeit des Schul- und Umweltzentrums Mitte (SUZ) und des Moabiter Ratschlags am Standort Birkenstraße 35, wenn das Grundstück im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages vom Bezirk an den Moabiter Ratschlag abgegeben wird?

2.              Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um die Arbeit des Schul- und Umweltzentrums, insbesondere einschließlich der Arbeit der Auszubildenden, an dem Standort dauerhaft zu sichern?

3.              Können durch diese Übertragung die Kosten der Jugendarbeit, der schulischen Arbeit und insbesondere die kalkulatorischen Kosten, die auf den Liegenschaften lasten, gesenkt werden, so dass Jugendarbeit und Bildungsarbeit gestärkt werden können?

4.              Inwieweit kann die Zusammenarbeit des Moabiter Schulgartens mit Einrichtungen, die sich um die Ausbildung von Jugendlichen und auf den Bereich Umwelt- und Naturschutz konzentrieren, gestärkt werden und inwieweit könnten durch eine solche Umwandlung weitere Finanzierungsquellen erschlossen werden, die der öffentlichen Hand nicht offen stehen?

5.              Inwieweit kann die Arbeit auf den Bereich Umwelt und Naturschutz ausgerichteten Einrichtung im Innenstadtbereich gesichert werden?"

 

Das Bezirksamt hat am  26.01.2016              beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.


Allgemeine Vorbemerkung:

In der Formulierung des Antrages wird das Grundstück in der Birkenstraße 35 als ,Schulgarten Moabit' bezeichnet. Der Begriff ist von der Sache her klarstellungsbedürftig, da es sich nicht um einen Schulgarten handelt. Das Hauptkriterium eines Schulgartens ist nicht erfüllt, denn es handelt sich nicht um einen Garten auf der Fläche und in der Verfügbarkeit einer einzelnen Schule.

Richtig ist vielmehr, dass es sich bei dem Garten in der Birkenstr. 35 um die seit 62 Jahren bestehende "Gartenarbeitsschule Tiergarten" handelt. Seit der Bezirksfusion 2001 gehört sie zum Schul-Umwelt-Zentrum Mitte (SUZ). Das SUZ Mitte wird vom BA Mitte (Schulträger) als Umweltbildungseinrichtung für die Schulen des Bezirks betrieben und von der Senatsverwaltung für Bildung (SenBJW) durch den pädagogischen Leiter und zwei weitere pädagogische Mitarbeiterinnen betreut.

Der Erfolg dieser Einrichtung lässt sich u. a. daran bemessen, dass das SUZ Mitte die Berliner Gartenarbeitsschule mit der größten Besucherzahl von Schülerinnen und Schülern, Kita-Kindern und anderen Nutzern aus dem Bezirk ist (über 45.000 Besuche pro Jahr). Darüber hinaus ist das SUZ Mitte seit einigen Jahren als Ausbildungsbetrieb für Zierpflanzen-Gärtner etabliert und bietet ein umfassendes generationenübergreifendes Angebot unter dem Motto ,Lebenslanges Lernen im Garten' an.

Am Standort in der Birkenstraße 35 gibt es seit über 15 Jahren eine enge und gut funktionierende Kooperation mit dem Stadtteilverein Moabiter Ratschlag e.V. . Diese Zusammenarbeit wurde erst vor wenigen Monaten durch einen neu ausgehandelten Vertrag zwischen dem BA Mitte und dem Moabiter Ratschlag e.V., unter Einbeziehung der Leitung des SUZ Mitte, gefertigt. Mit diesem Vertrag bekennt sich das Bezirksamt zur weiteren kooperativen Zusammenarbeit mit dem Moabiter Ratschlag e. V. und ist an einer langfristigen Sicherung des Standortes und der Fortsetzung der bisherigen Formen der Zusammenarbeit besonders interessiert.

 

Ein wesentliches Element des gerade ausgehandelten Vertrages ist die Überlassung des Gartens an den Moabiter Ratschlag zum Zwecke der Angebote für Umweltbildung für Kinder und Familien, mit der Maßgabe, dass die Nutzung für schulische Umweltbildung jeweils vorrangig zu bedienen ist.

Die Angebote des SUZ Mitte in der Birkenstr. 35, werden durch Schulklassen außerordentlich gut angenommen, wobei der begrenzende Faktor die räumliche Beschränkung (nur ein Klassenraum) darstellt. Von der Besucherauslastung wird ca. 80 % durch die schulische Nutzung (SUZ) abgedeckt. Etwa 20 % der Auslastung erfolgt über den Moabiter Ratschlag.

Eine Verpachtung des Gartens des SUZ Mitte in der Birkenstr. 35 an einen freien Träger würde eine Privatisierung eines außerschulischen Lernortes und damit einer öffentlichen Bildungseinrichtung inklusive des Grundstückes darstellen. Diese Maßnahme wäre schon aus bildungspolitischer Sicht schwer vermittelbar.

 

 

Zu Frage 1.:

Das in dem Antrag angedachte Verpachten des Grundstückes an den bisherigen Kooperationspartner würde die Nutzungssituation grundlegend verändern, da dann die überwiegende Zahl der Nutzer des Gartens nicht mehr durch den Betreiber (Pächter Moabiter Ratschlag) sondern durch von außen kommende Besuchergruppen (Schulklassen) entstehen würde! Der Bezirk Mitte müsste also für seine eigene schulische Nutzung durch Schülerinnen und Schülern des Bezirkes (also für 80 % der jetzigen Nutzer), ein Nutzungsrecht vereinbaren (also gewissermaßen die Flächen/Angebote ,zurückpachten').

 

Durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages (das Erbbaurecht ist ein eigentumsgleiches Recht) würde der Moabiter Ratschlag Eigentümer des sich auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes mit allen Rechten und Pflichten werden und wie ein Eigentümer hat dieser für diese Eigentumsübertragung dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes des Gebäudes zu zahlen.

Darüber hinaus hätte der Moabiter Ratschlag alle Kosten im Zusammenhang mit dem Gebäude (bauliche Unterhaltung und Instandhaltung, Betriebskosten -z. B. Wasser Strom, Straßenreinigung, Müllabfuhr-) und einen Erbbauzins zu zahlen, der sich am Verkehrswert des Grund und Bodens des Grundstücks orientiert.

Die o. g. Verkehrswerte wären unmittelbar vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrages durch die bezirkliche Grundstückswertermittlung - des Vermessungsamtes - zu ermitteln, daher ist eine konkrete Angabe hierzu derzeit nicht möglich.

 

Zu den kameralen Auswirkungen kann mitgeteilt werden, dass bei der Bestellung eines Erbbaurechts (Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Moabiter Ratschlag) alle Kosten der Bewirtschaftung des Grundstücks (Straßenreinigung, Be-und Entwässerungskosten, Strom usw.) auf den Moabiter Ratschlag  übergehen. Der Bezirk wäre somit von diesen Kosten sowie den buw-Kosten in vollem Umfang entlastet, d. h. beim Bezirk verblieben ab dem Tag des Nutzungen- und Lastenwechsels aus dem Erbbaurechtsvertrag keinerlei Kosten. Der Bezirk (das Finanzvermögen) hat im Gegenzug Erbbauzinseinnahmen.

 

Bei einem eventuellen Abschluss eines entsprechend formulierten Erbbaurechtsvertrages und damit Übertragung des Objektes in das Finanzvermögen, würden IKT-Kosten in Höhe von 20.708,- Euro (budgetwirksam = 18.742,- Euro und budgetunwirksam = 1.966,- Euro) für den Bezirk Mitte entfallen.

 

Der Moabiter Ratschlag wurde 2014 auf Beschluss des bezirklichen Jugendhilfeausschusses für Zwecke der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII mit Mitteln in Höhe von 28.124,05 Euro gefördert. Rechtliche Änderungen ergäben sich nicht, unter der Voraussetzung, dass der jugendhilfespezifische Nutzungszweck in einem etwaigen Erbbaupachtvertrag entsprechend weiter anteilig gesichert wird. Dem Grunde nach könnte der Träger den anteiligen Erbbaupachtzins für die Fläche als Jugendarbeit und somit als Bestandteil der Betriebskosten im Rahmen eines Förderantrags geltend machen. Dafür stehen allerdings im Haushaltsplan keine zusätzlichen Mittel für die Förderung Freier Träger der Jugendarbeit zur Verfügung. Vor weiteren Überlegungen wäre daher zuerst zu prüfen, ob ein Freier Träger überhaupt willens und in der Lage ist den Erbbauzins zu entrichten und für sämtliche weiteren Kosten einschließlich des erforderlichen Personals aufzukommen. Der Moabiter Ratschlag e. V. hat hierzu jedenfalls in einem Gespräch bei der Bezirksstadträtin für Jugend, Schule, Sport und Facility Management, keine Bereitschaft zu erkennen gegeben.

 

 

Zu Frage 2.:

Das SUZ Mitte ist seit einigen Jahren ein Ausbildungsbetrieb für Zierpflanzengärtner/-innen. Diese Berufsfachrichtung wird in Berlin nur noch

von ganz wenigen Betrieben angeboten. Zwingende Voraussetzung ist das Vorhandensein einer dafür qualifizierten Gärtnermeisterin und die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb (Umfang und Qualität der gärtnerischen Aufgaben, Gewächshausfläche, Anzucht von Zierpflanzen usw.).


 

Darüber hinaus hat sich das SUZ Mitte in zahlreichen Berliner und auch europäischen Projekten (z.B. LEONARDO-Projekt (EU) ,Gärtnerische Berufe') im Bereich der Berufsorientierung und der Berufsvorbereitung profiliert. Um den Ausbildungsbetrieb im SUZ Mitte zu sichern, ist es daher notwendig, dass diese Bedingungen weiterhin gegeben wären. Das Bezirksamt hat daher, basierend auf dem Eckwertebeschluss zum Haushaltsplan 2016/17 die bisherigen Personalmittel im Einzelplan 37 in bisheriger Höhe eingestellt, um diesem beschriebenen Anliegen Rechnung zu tragen.

 

 

Zu Frage 3.:

Die kalkulatorischen Kosten würden mit Abschluss des Erbbaurechtsvertrages für den Bezirk in voller Höhe entfallen. Die unter 1. aufgeführten kameralen Kosten der Jugendarbeit können dadurch nicht gesenkt werden, im Gegenteil, der Freie Träger müsste für die Zahlung des Erbbauzinses eine höhere Förderung erhalten. Dies würde jedoch der geltenden Förderprioritätenfestsetzung des Jugendhilfeausschusses Mitte zu § 11 SGB VIII widersprechen, da in dieser Prioritätenfestsetzung die Förderung dieses Projekts als nachrangig aufgeführt ist. Entsprechend diesem Beschluss des Jugendhilfeausschusses erhält der Moabiter Ratschlag e.V. auf Grundlage eines Leistungsvertrages zum Zwecke der Jugendarbeit zu § 11 SGB VIII (KJHG) Fördermittel in Höhe von 28.300,- Euro.

 

 

Zu Frage 4.:

Eine weitere Stärkung zur Erschließung von Finanzierungsquellen, die der öffentlichen Hand nicht zur Verfügung stehen, wird derzeit nicht gesehen, da dies einerseits im Rahmen der gewährten Förderung nicht leistbar ist und andererseits der Moabiter Schulgarten e. V. vorrangig Leistungen anbietet, deren Inhalte ausgerichtet sind auf Umwelt, Ökologie und kreatives Tun. Dennoch hat das SUZ Mitte in Verbindung mit dem Förderverein Schul-Umwelt-Zentrum Mitte e.V. in den letzten Jahren ein umfassendes Bündel an Projekten und Maßnahmen im Bereich von Umweltbildung, Naturschutz und Berufsbildung initiiert . Dabei ging es auch um die Einwerbung von Drittmitteln. Dies war möglich durch die enge Verzahnung zwischen der öffentlichen Trägerschaft (Bezirk und SenBJW) mit der freien Trägerschaft des SUZ Fördervereins. Insofern wurden die Finanzquellen, die der öffentlichen Hand nicht unbedingt zur Verfügung stehen, bereits umfänglich genutzt. Eine grundsätzliche Änderung der Trägerschaft (Herauslösen des Grundstückes Birkenstr. 35 aus dem Bereich des SUZ Mitte) durch eine Erbpacht an einen Freien Träger würde u. U. einige bereits bewilligte Projekte aus den o. g. Gründen möglicherweise in Frage stellen (siehe hierzu auch die Ausführungen zu Frage 1.).

 

 

Zu Frage 5.:

Der Moabiter Schulgarten ist kein Kinder- und Jugendzentrum entsprechend der Fachstandards im Land Berlin und deshalb nach den bestehenden Förderprioritäten des Jugendhilfeausschusses nachrangig zu fördern. Der Anteil der Mittel für die Jugendarbeit des Moabiter Ratschlags ist im bestehenden Umfang gesichert (siehe hierzu auch die Ausführungen zu Frage 2.) .


 

,Große Gärten für die Kleinen der Stadt' - das ist das Motto des SUZ Mitte seit über 60 Jahren! Die Arbeit in der größten schulischen Umweltbildungseinrichtung Berlins (SUZ Mitte) wird gesichert durch ein nachhaltiges Engagement des Bezirkes Mitte für dieses ,Leuchtturm-Projekt'. Damit bietet der Bezirk Berlin Mitte eine qualitativ hochwertige "Umweltbildung im Garten" für alle Kinder an. Sie ist Teil des staatlichen Bildungsangebotes und offen für alle Kinder. Insbesondere für die Schulen in sozialen Brennpunkten ist dieses umfangreiche und kostenlose Angebot von besonderer Bedeutung und wird daher auch in Zukunft durch das bestehende Netzwerk der Beteiligten an diesem Projekt aufrechterhalten werden.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                           

           Auswirkungen KLR:

           Die Summe IKT i. H. v. 20.708,- Euro würde bei Abschluss eines entsprechend formulierten Erbbaurechtsvertrages und damit Übertragung des Objektes in das Finanzvermögen für den Bezirk entfallen.

 

           Auswirkungen kamerale Bewirtschaftungskosten:

           Von der zuvor genannten Summe IKT würde bei Abschluss eines entsprechend formulierten Erbbaurechtsvertrages und damit Übertragung des Objektes in das Finanzvermögen 18.287,- Euro kamerale Bewirtschaftskosten (Strom, Wasser etc.) für den Bezirk entfallen.  

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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