Drucksache - 1349/IV  

 
 
Betreff: Ladeinfrastruktur der Elektromobilität (E-Mobilität)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.03.2014
2. Beschluss vom 20.03.2014
3. VzK vom 14.07.2014
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                    Datum                            .06.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1349/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Ladeinfrastruktur der Elektromobilität (E-Mobilität)

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1349/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass die Bezirke bei der Standortbestimmung der Ladeinfrastruktur einbe-zogen werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 24.06.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Beim Verfahren der Ladestrukturerweiterung sind die Bezirksämter von Berlin neben dem Lade-infrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt planungsbeteiligte Be-hörde.

 

Dem Projekt liegt das Ladeinfrastrukturkonzept Berlins zugrunde. Auf Grundlage der Bedarfs-analyse für den Ladebedarf von Elektrofahrzeugen von Carsharing-Flotten wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein räumlich weiter konkretisiertes Lade-infrastrukturkonzept erarbeitet. Dabei wurden, neben dem ermittelten Bedarf der E-Carsharing-Fahrzeuge, der ertüchtigungsfähige Bestand an Ladesäulen, die Verfügbarkeit von neuen poten-ziellen Standorten im öffentlichen Raum sowie die funktionale Eignung dieser Standorte berück-sichtigt. Zudem wurden mit einem Bedarf von nur einem Ladepunkt zu sogenannten Such-räumen mit zwei Ladepunkten zusammengefasst. Dies entspricht der Ausstattung der zum Laden üblicherweise verwendeten Ladesäulen. Im Ergebnis zeigt das Ladeinfrastrukturkonzept insgesamt 200 Suchräume für die Errichtung neuer oder die Ertüchtigung bestehender Lade-möglichkeiten. Innerhalb der Suchräume sollen insgesamt 340 Lademöglichkeiten, z.B. 170 Ladesäulen, entsprechend der Bedarfsanalyse aufgebaut werden, 30 weitere Suchräume stehen als Ersatz- und Planungsoption zur Verfügung.

 

Das Ladeinfrastrukturbüro koordiniert die Aktivitäten zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur. Grundsätzliche Fragen werden hier geklärt, um eine einheitliche Handhabung in Berlin sicher-zustellen. Das Ladeinfrastrukturbüro betreut die Vergabe und Abwicklung von Aufträgen zur Errichtung von Ladesäulen. Planungsunterlagen und Anträge auf straßenrechtliche Sonder-nutzungserlaubnisse sind hier einzureichen und werden an die beteiligten Stellen weitergeleitet.


              -2-

              (DS 1349/IV)

 

 

 

Die Bezirksämter werden bei der Erlaubniserteilung in zweifacher Hinsicht tätig:

 

1.              Die Straßen- und Grünflächenämter sind für die Erteilung der straßenrechtlichen Sonder-

              nutzungserlaubnisse für Ladesäulen im öffentlichen Straßenland zuständig.

 

2.              Die Ordnungsämter sind in ihrer Funktion als untere Straßenverkehrsbehörden für die An-

              ordnung der Verkehrszeichen einschließlich der Markierungen von Ladeparkplätzen für

              E-Mobile zuständig.

 

Das Bezirksamt wird somit bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der konkreten Standorte beteiligt. Sofern rechtliche Gründe gegen den beantragten Standort sprechen, wird sich das Bezirksamt mit dem Antragsteller sowie mit dem Ladeinfrastrukturbüro um einen alternativen Standort - innerhalb des jeweiligen Suchraumes - bemühen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

 

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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