Drucksache - 1316/IV
Ich frage das Bezirksamt
1. Plant das Bezirksamt gegen die Nutzung der Chausseestraße 54 als Asylbewerberunterkunft weitere Schritte einzuleiten bzw. fortzusetzen?
2. Warum ist die beim Oberverwaltungsgericht erwogene Beschwerde wegen der Überbelegung und den damit verbundenen brandschutztechnischen Verstößen nicht fristgerecht eingelegt werden?
3. Auf Grund welcher konkreten Verstöße war eine gemeinsame Begehung vor Ort mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales bezüglich der gegen Brandschutzvorschriften verstoßenden Belegungen erforderlich, wann erfolgte diese Begehung, was waren die konkreten Ergebnisse und kann die Asylbewerberunterkunft nach Auffassung des Bezirksamtes nach Beseitigung der Verstöße gegen die brandschutztechnischen Bestimmungen bis auf Weiteres in Einklang mit der geltenden Rechtsordnung betrieben werden?
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