Drucksache - 1311/IV  

 
 
Betreff: Rundgang mit Seniorinnen und Senioren im Parkviertel -
Was sagt das Bezirksamt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales und BürgerdiensteBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lüthke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag SozBüD-Ausschuss vom 11.02.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 15.01.2015
4. Anlage
5. VzK vom 09.02.2015
6. Anlage
7. VzK vom 19.02.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                    13.01.2015                                

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 1311/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  " Rundgang mit Seniorinnen und Senioren im Parkviertel - Was sagt das
            Bezirksamt ? "

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1311/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, zu den Anregungen und Vorschlägen aus dem Rundgang der Seniorenvertretung vom 15. November 2013 innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, gemeinsam mit der Seniorenvertretung Mitte Empfehlungen für die Behebung der Mängel zu erarbeiten und hierfür eine Zeitschiene für die Realisierung vorzulegen.

 

Schließlich wird das Bezirksamt gebeten, in allen Angelegenheiten, die in dem Bericht über den Rundgang kritisch genannt sind und die nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes gehören, Stellungnahmen Dritter einzuholen.

Dazu soll auch zur Drucksache 0960/IV, Teilfrage 1.2 eine Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin zur als unübersichtlich kritisierten Kreuzung Sprengelstraße/Tegeler Straße eingeholt werden."

 

Das Bezirksamt hat am 13.01.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Redaktionelle Anmerkung: Die im Bericht aufgeworfenen Fragen werden verkürzt - kursiv - den Antworten des Bezirksamtes vorangestellt:
 

 

(1)   "Die Wege im Schillerpark, deren Oberflächen an vielen Stellen von grobem Schotter, Katzenköpfen und großen Pfützen nach Regenfällen unterbrochen sind, schrecken Rollstuhl- und Rollatorfahrende ab, den Park für ihre Spaziergänge zu nutzen." Sind Veränderungen geplant?

 

Dem Straßen- und Grünflächenamt stehen keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung, um den Zustand der Wege zu verbessern.

 

(2)   Die Plansche im Schillerpark hat oft kein Wasser, warum ist das so?

 

Die Plansche im Schillerpark ist in Betrieb. Laut bezirklicher Festlegung wird ab 25°C der Betrieb von 10:00 -18:00 Uhr sichergestellt.
 

 

(3)   Der Rosengarten oberhalb des Schillerdenkmals ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht erreichbar - kann dem abgeholfen werden?

 

Dem Straßen- und Grünflächenamt stehen hierfür keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung.

 

(4)   Werden die  dort vielfach lädierten Bänke repariert?

 

Soweit Kapazitäten im Straßen- und Grünflächenamt frei sind, werden die Bänke immer wieder nach und nach repariert.
 

(5)   Ebenso die dort seit längerem zerstörten Laternen?

 

Laut Grünanlagengesetz müssen öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nicht beleuchtet werden. Da im Bezirk Mitte seit 3 Jahren eine Haushaltssperre bestand, durften nur Arbeiten die der Verkehrssicherungspflicht unterliegen, beauftragt werden. Die Beleuchtung zählt nicht dazu.
 

(6)   Die Treppen zum Schillerdenkmal sind ohne jegliches Geländer und machen das Denkmal selbst unzugänglich für Menschen mit Gleichgewichtsproblemen. Ist eine Veränderung geplant?

 

Dem Straßen- und Grünflächenamt stehen hierfür keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung. Auch für die Jahre 2015/ 2016 sind keine investiven Mittel eingeplant.

 

(7)   Auf den beiden oberen Ebenen der Bastion gibt es keine Abfallbehälter
Empfehlung: Es sollten im gesamten Parkgelände krähensichere große Abfallbehälter aufgestellt werden.

 

Im Unterhaltungsetat des Straßen- und Grünflächenamtes sind keine Mittel vorhanden. Da im Bezirk Mitte seit 3 Jahren eine Haushaltssperre bestand, durften nur Arbeiten die der Verkehrssicherungspflicht unterliegen beauftragt werden, das Aufstellen neuer Papierkörbe zählt nicht dazu.
 

(8)   Frage nach Zustand und Haltbarkeit des Bauwerkes Schillerdenkmals und Nutzbarkeit der Im Fundament liegenden Räume: "Von Sprayern dekorierte Wände und überhaupt der Zustand der Bastion mit Fugenlücken und zersprungenen Steinen lösten viele Fragen aus nach Haltbarkeit des Bauwerkes und nach der Nutzung und Nutzbarkeit der im Fundament der Bastion liegenden Räume"
 

Am 05.09.2014 fand eine Begehung durch das Straßen- und Grünflächenamt statt. Es wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand der Räume unter der Bastion keinerlei Nutzung zulässt. Das SGA kann keine fachlich fundierte Aussage zur Standfestigkeit und des Gesamtzustandes machen und hat auch keine Personalkapazitäten, um eine koordinierende Rolle für Bautätigkeiten zu übernehmen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dort das Landesdenkmalamt sind hier zuständig. Von dort muss geprüft werden ob entsprechende Mittel zur Sanierung eingeplant werden können oder Fördermöglichkeiten bestehen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde in einem Schreiben um Prüfung gebeten (s. Anlage).

 

(9)   Toilettenmangel im Schillerpark/ das geschlossene Toilettenhaus an der Edinburger/Barfusstraße
 

Es gibt eine Toilette im Schillerpark, weitere Planungen gibt es nicht. Das Straßen- und Grünflächenamt betreibt keine öffentlichen Toiletten.
 

(10)      Stadtarchitektur: die neue Müllerhalle findet wenig Beifall: "Die Müllerstraße hat in  
   den letzten 30 Jahren ihren Reiz als abwechslungsreiche, bunte Straße mit ihrer Viel-
   falt an kleinen Geschäften verloren. Der dunkle Klotz, der das nächste große unifor-
   me Einkaufszentrum neben ein paar kleineren Anbietern enthalten soll, wird die Ein
   tönigkeit der Straße weiter verstärken."

 

Die neue Müllerhalle wurde in ihrer Architektur durch das Baukollegium (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/baukollegium/) beurteilt und mitgetragen. Die dunkle Fassade wurde explizit begrüßt. Seit Eröffnung wird die neue Müllerhalle gut angenommen. Die kleinen erdgeschossigen Läden, die an der Müllerstraße liegen, beleben den Bereich.

 

Um eine Attraktivitätssteigerung der Müllerstraße ist aber auch besonders das "Aktive Zen-
trum und Sanierungsgebiet Wedding-Müllerstraße" (http://www.muellerstrasse-aktiv.de/) bemüht. Informationen über den Prozess sind der Zeitung "Ecke Müllerstraße" zu entnehmen.

 

(11)      Wohnungssituation/Verdrängungsängste:  "angesichts dieser mannshohen Anzei-
   ge der GSW an einem Haus in der Togostraße/Sansibarstraße aufkommen (Eigen-
   tumswohnungen werden beworben)
   Wie könnte der Bezirk den absehbaren Verdrängungsmechanismen rechtzeitig vor
   beugen?

 

Die Möglichkeiten des Bezirkes gegen die Verdrängungsmechanismen zu agieren sind begrenzt. Derzeit hat der Bezirk die Möglichkeit die Zweckentfremdungsverbotsverordnung (schützt die Wohnnutzung vor der Umwandlung in bspw. Gewerbe oder andere Nutzungen) anzuwenden oder eine soziale Erhaltungsverordnung § 172 Abs. 4 zu erlassen (schützt Gebiete vor Nutzungsänderungen, Rückbau oder die Errichtung von neuen baulichen Anlagen, die die städtebauliche und Bevölkerungsentwicklung des Gebietes beeinträchtigen würden).

 

Derzeit erarbeitet das Stadtplanungsamt nach einem Beschluss der BVV Mitte von Berlin in einem ersten Verfahrensschritt, zum Schutz der Bewohner vor Verdrängungen, ein bezirksweites Grobscreening als vorbereitende Untersuchung zur Ermittlung von potentiellen städtebaulichen Räumen, die eine Unterschutzstellung benötigen. Untersucht werden dabei Stadtquartiere in denen Aufwertungsdruck, - potential und Verdrängungsgefahr besteht, um diese durch den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung zu schützen.

 

Diese rechtsverbindlichen Instrumente schützten jedoch weder die Bewohner vor der Umwandlung ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung noch sind sie als Mietpreisbremse geeignet. Während bereits in anderen Bundesländern eine Umwandlungsverbotsverordnung erlassen wurde, die derartige Umwandlungen vermindert, hat die Berliner Senatsverwaltung derzeit noch keine erforderlichen Handlungen eingeleitet. Doch ohne diese hat der Bezirk keine Möglichkeit gegen den absehbaren Verdrängungsmechanismus vorzugehen.

 

Hinzukommt, dass die GSW nicht Mitunterzeichner des "Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" ist, indem sich die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet haben, ihren Wohnungsbestand zu erweitern und bezahlbare Mieten für Wohnraum zu gewährleisten, trotz Modernisierungsmaßnahmen.

 

(12)      Der Spielplatz Togostraße/ Otawistraße bedürfte auch angesichts der Sanierungs
   arbeiten im weiter östlichen Teil der Togostraße dringend einer Verschönerung. Gibt
   es dazu Planungen?

             

Es gibt zurzeit keine Planungen für den genannten Kinderspielplatz. Dem Straßen- und Grünflächenamt stehen hierfür keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Zu Teilfrage 1.2 der DS 0960/IV (Kreuzung Sprengel- / Tegeler Straße):

 

Die Prüfung zur Notwendigkeit der Einrichtung von Querungshilfen erfolgt derzeit durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde, da der Knoten im Nebennetz liegt. Da die wirksamste

und zugleich wahrscheinlichste Variante zu prüfen ist, der Knoten aber in einer Tempo 30-Zone liegt, kommt eine Ampel gemäß § 45 Abs.1c StVO in keinem Fall in Betracht.

Über das Ergebnis der Prüfung wird die BVV mit der Berichterstattung zum BVV-Beschluss, DS 1661/IV vom 20.11.2014, informiert.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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