Drucksache - 1309/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1309/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Müllerstraßenfest an den Interessen der Stadtteilvertretung "mensch-müller" orientieren
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1309/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, die so genannten Müllerstraßenfeste in der bisherigen Form zu untersagen. Sollte die Prüfung eine Versagung für das Jahr 2014 rechtfertigen, so wird das Bezirksamt ersucht, eine Genehmigung im Falle einer Beantragung solange zu versagen, bis in Abstimmung mit der Stadtteilvertretung "mensch.müller" ein Konsens über die Organisation und Durchführung zukünftiger Müllerstraßenfeste erfolgt ist.
Das Bezirksamt hat am .26.08.2014 2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Genehmigungsbehörde für das Müllerstraßenfest ist nicht das Straßen - und Grünflächenamt (SGA) des Bezirkes Mitte sondern die Verkehrslenkung Berlin (VLB). Das SGA wird von der VLB im Wege eines Stellungnahmeverfahrens eingebunden, d.h., das SGA prüft die geplanten Aufbauten und berechnet die Sondernutzungsgebühren für diese. Zur Prüfung gehört nicht die inhaltliche oder qualitative Bewertung oder gar die Planung der Veranstaltung.
Eine rechtliche Möglichkeit, das Stellungnahmeersuchen zu verzögern, bis in Abstimmung mit der Stadtteilvertretung "mensch.müller" ein Konsens über die Organisation und Durchführung zukünftiger Müllerstraßenfeste erfolgt ist, wird hier nicht gesehen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: bei Versagung des Müllerstraßenfestes würden dem Bezirk Einnahmen durch Standgebühren entgehen.
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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