Drucksache - 1304/IV  

 
 
Betreff: Einsatz des Quick-Response-Codes prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.02.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 29.07.2014
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme:

 

Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                      Datum:                   

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen                                               Tel.:              32200

Pressestelle

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                  1304/IV

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

             

über

 

Einsatz des Quick-Response-Codes prüfen

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 folgendes

Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1304/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, Möglichkeiten für den Einsatz von Quick-Response-Codes ("QR-Codes") im Bezirk zu prüfen, um den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen und direkten Auskunftsservice zu ermöglichen.

 

Die Prüfung soll die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung von QR-Codes durch das Bezirksamt beinhalten sowie mögliche Anwendungsbereiche aufzeigen.

 

Das Ergebnis der Prüfung soll der Bezirksverordnetenversammlung bis zum 31. Mai 2014 vorgelegt werden."

 

Das Bezirksamt hat am    .  Juli 2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Prüfung hat ergeben, dass die technischen Vorraussetzungen kein Problem darstellen. Der Aufbau von QR-Codes ist technisch genau definiert. Es gibt zahlreiche Softwaretools zur Erzeugung dieser Codes. Im Internet gibt es auch kostenlose Dienste, mit denen man sich diese Codes generieren kann, um sie dann als Grafikdatei herunterladen zu können.

Dabei gibt es mittlererweile die vielfältigsten Einsatzmöglichkeiten, wie z.B.:

 

.              URL's/Webseiten

.              Kontaktinformationen/vCards

.              Text

.              SMS incl Adressierung

.              E-Mails incl Adressierung und Betreff

.         Telefonnummern

.         Geodaten

 

Die Prüfung hat ferner ergeben, dass für das Bezirksamt Mitte primär der QR-Code zum Codieren von URL's von Bedeutung ist, um diesen auf Informationsmaterialien wie z.B. Flyer, Plakate, Broschüren etc. aufdrucken zu lassen. Der Einsatz dieser Codes stellt keine Neuheit dar, sondern ist bereits gängige Praxis in vielen mit der Öffentlichkeitsarbeit betrauten Bereichen. So enthält die Imagebroschüre des Be-zirksamts aus dem Jahr 2012 bereits einen QR-Code, des Weiteren befinden sich QR-Codes auf bzw. in den Druckerzeugnissen der Ämter UmNat und BiKu (Pro-grammheft der VHS sowie die Druckerzeugnisse der Bibliotheken). Die organisatori-schen Vorraussetzungen wurden dezentral in den Ämtern geschaffen.

 

Adäquate weitere Anwendungbereiche für das Anbringen von QR-Codes - in Abhän-gigkeit einer Aufwand/Nutzen-Betrachtung - sollen in der Webredaktion eruiert wer-den. Die Pressestelle weist im Rahmen der Beratung zur Erstellung von Flyern, Bro-schüren und anderen Druckerzeugnissen auf die Verwendung von QR-Codes hin und nutzt diese selbst bei der Erstellung von Broschüren, Flyern und Plakaten. Denkbar sind zum Beispiel weitere Anwendungsbereiche wie das Anbringen von QR-Codes auf Hinweistafeln, Infostelen etc. im Bezirk, um nähere elektronische In-formationen anzubieten. 

 

Landesweit werden zukünftig mit dem CMS Imperia 9 standardmäßig alle PDFs im Veranstaltungskalender mit QR-Codes versehen, ebenso will die Vergabeplattform bei der elektronischen Vergabe QR-Codes nutzen. Weitere landesweite Empfehlun-gen/Leitfäden/Arbeitshilfen zum Einsatz von QR-Codes gibt es derzeit nicht.

Viele andere Bezirke nutzen bereits QR-Codes auf Druckerzeugnissen, sowie auf Infostelen etc.

 

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Nutzung von QR-Codes unbedenklich, soweit die Nutzung sich auf Webadressen beschränkt und somit lediglich dem Nutzer die manuelle Eingabe einer Webadresse erspart wird. Bei darüber hinaus gehenden Anwendungen wie z.B. der Verschlüsselung von Kontaktdaten wären datenschutz-rechtliche Aspekte zu beachten.

 

Abschließend bleibt festzustellen, dass die Anwendung von QR-Codes eine sinnvolle und moderne Ergänzung der Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts darstellt, welche stetig weiter entwickelt und auch um neue, innovative weitere Anwendungsbereiche ergänzt werden soll.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

Berlin, den     

 

 

Bezirksbürgermeister i.V. von Dassel

 
 

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