Drucksache - 1302/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Intracting im Bezirksamt prüfen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1302/IV)
Dabei soll geprüft werden, ob und mit welchem Aufwand: - eine Serviceeinheit Facility Management die intern Contractingrolle für alle Organisationseinheiten übernahmen kann, - ein Controlling für die Erfüllung der Ziele eingeführt werden kann.
Das Bezirksamt hat am 27.05.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Für die Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen wird ein Fonds bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung gestellt, aus dem die Investitionen finanziert werden. Intracting wird verwaltungsintern durchgeführt. Die durch die Energieeinsparmaßnahmen erzielten tatsächlichen Einsparungen sollen für die Rückzahlung der Förderung eingesetzt werden. Die Rückzahlungsbeträge werden als fixe Geldbeträge in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt. Darüber hinaus erzielte Einsparungen kommen dem Bezirk zu Gute. Ein Risiko für die Wirksamkeit einer umgesetzten Maßnahme trägt der Bezirk. Die Finanzierung aus dem Fonds beschränkt sich auf einen Anteil von 50% der Kosten, die verbleibenden 50% sind durch den Bezirk aufzubringen. Der Bezirk Mitte ist Konsolidierungsbezirk. Zusätzliche Maßnahmen, die einer Kofinanzierung aus bezirklichen Mitteln bedürfen, sind aufgrund der Haushaltslage des Bezirkes nicht finanzierbar.
Im Bezirk Mitte besteht über alle Objekte eine Sanierungsrückstau von mehr als 100,0 Mio. ?. Sämtliche Investitionsmittel und Mittel für die bauliche Unterhaltung sowie alle Fördermittel werden zur Beseitigung des bestehenden Sanierungsrückstaus und für rechtlich zwingend erforderliche Standardanpassungen (z.B. Brandschutz) herangezogen.
Das Bezirksamt Mitte hat sich mit seinen Schulen an einen Energiesparpartner mit einem langfristigen Energiespar-Garantie-Vertrag (Pool 18) bis zum Ende des Haushaltjahres 2018 gebunden. Für die Schulen wäre die praktische Umsetzung von Intracting ab 2019 in Erwägung zu ziehen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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