Drucksache - 1302/IV  

 
 
Betreff: Intracting im Bezirksamt prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.03.2014 
28. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.02.2014
2. Überweisung
3. BE Hauptausschuss vom 04.03.2014
4. Beschluss vom 20.03.2014
5. Abschlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:              .05.2014

Abt.                    Tel.:              9018 23700

     

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin                                                                                                                1302/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Intracting im Bezirksamt prüfen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1302/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für die Gebäude des Bezirks Intracting eingeführt werden und haushaltsrechtlich abgesichert werden kann.

 

Dabei soll geprüft werden, ob und mit welchem Aufwand:

              - eine Serviceeinheit Facility Management die intern Contractingrolle für alle                 Organisationseinheiten übernahmen kann,

              - ein Controlling für die Erfüllung der Ziele eingeführt werden kann.

 

Das Bezirksamt hat am  27.05.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Intracting ist ein Finanzierungsinstrument, das für die Realisierung von Maßnahmen zur Einsparung von Energie (Strom, Wärme) oder anderen Ressourcen eingesetzt wird, welches mit Hilfe kleinteiliger Investitionen Energieeinsparungen erzielt.

Für die Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen wird ein Fonds bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung gestellt, aus dem die Investitionen finanziert werden. Intracting wird verwaltungsintern durchgeführt. Die durch die Energieeinsparmaßnahmen erzielten tatsächlichen Einsparungen sollen für die Rückzahlung der Förderung eingesetzt werden.

Die Rückzahlungsbeträge werden als fixe Geldbeträge in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt. Darüber hinaus erzielte Einsparungen kommen dem Bezirk zu Gute. Ein Risiko für die Wirksamkeit einer umgesetzten Maßnahme trägt der Bezirk.

Die Finanzierung aus dem Fonds beschränkt sich auf einen Anteil von 50% der Kosten, die verbleibenden 50% sind durch den Bezirk aufzubringen.

Der Bezirk Mitte ist Konsolidierungsbezirk. Zusätzliche Maßnahmen, die einer Kofinanzierung aus bezirklichen Mitteln bedürfen, sind aufgrund der Haushaltslage des Bezirkes nicht finanzierbar.

 

Im Bezirk Mitte besteht über alle Objekte eine Sanierungsrückstau von mehr als 100,0 Mio. ?. Sämtliche Investitionsmittel und Mittel für die bauliche Unterhaltung sowie alle Fördermittel werden zur Beseitigung des bestehenden Sanierungsrückstaus und für rechtlich zwingend erforderliche Standardanpassungen (z.B. Brandschutz) herangezogen.

 

Das Bezirksamt Mitte hat sich mit seinen Schulen an einen Energiesparpartner mit einem langfristigen Energiespar-Garantie-Vertrag (Pool 18) bis zum Ende des Haushaltjahres 2018 gebunden. Für die Schulen wäre die praktische Umsetzung von Intracting ab 2019 in Erwägung zu ziehen.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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