Drucksache - 1296/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Vergabe in Mitte auch bei Aufträgen unter 10.000 Euro nachhaltig, fair und sozial
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1296/IV):
Das Bezirksamt hat am 05.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Die angeregte freiwillige Selbstverpflichtung steht im Widerspruch zu den auch auf Seiten des Senats verfolgten Zielen einer Vereinfachung der Vergabeprozesse und des Vergaberechts (Klausurtagung des Senats am 08.01.2015) und wird deshalb vom Bezirksamt abgelehnt.
Zu den Ergebnissen der Untersuchung im Einzelnen:
1. Für die Mehrzahl der Ausschreibungsverfahren, die auch immer über 10.000 € liegen, sind ohnehin schon die Kernarbeitsnormen einzuhalten. Diese führen bereits jetzt zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand in der zentralen Vergabestelle des Bezirksamtes (z.B. wegen umfangreicher, zeitintensiver Recherchen, wenn keine Leistungsblätter vorhanden sind, erhöhtem Prüfaufwand bei der Wertung der Angebote, anschließender stichprobenartiger Prüfung zur Einhaltung der Arbeitsnormen, damit verbunden die umfangreichen Berichtspflichten gegenüber politischen Gremien und gegenüber der Senatsverwaltung, Statistiken, Evaluierung, usw.).
Sofern z.B. die Einhaltung der Kernarbeitsnormen auf die Vergabe von Aufträgen unter 10.000 € ausgeweitet werden soll, bedeutet das in der Konsequenz, dass die Fachämter bei den freihändigen Vergaben, die ja dezentral in den Ämtern vorgenommen werden, auch einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand haben, der ohne rechtliche Grundlage nicht zu rechtfertigen wäre.
2. Darüber hinaus müssen umfangreiche Kenntnisse über bestehende Kernarbeitsnormen in den Fachämtern erst in Schulungen erworben werden.
3. Ferner hätte auch der Bieter bei Anwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes bei der Vergabe von Aufträgen unter 10.000 Euro deutlich mehr vergabefremde Kriterien bei seinen Angeboten zu erfüllen und diese nachzuweisen; z.B. Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder Präqualifikationsverzeichnis, alternativ Unterlagen des Sozialversicherungsträgers. Auch die weiteren Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes zur Frauenförderung, zu umweltverträglichen Beschaffungen usw. belasten die Bieter in nicht angemessener Weise. Eine vereinfachte Beteiligung führt zu mehr Wettbewerb und dient so der effizienten Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel. Gleichzeitig ermöglicht ein einfacherer Zugang zu öffentlichen Auftragsverfahren kleinen und mittleren Betrieben überhaupt erst, sich zu bewerben.
4. Das kann nicht im Interesse einer auf Senatsebene und in der Klausurtagung des Senats am 08.01.2015 angestrebten Vereinfachung und Lockerung des Vergaberecht sein, welches auch vom Bezirksamt ausdrücklich unterstütz wird. (Zitat aus der Klausurtagung: Um die Vergabe öffentlicher Aufträge zu entbürokratisieren, hat der Senat sich auf eine Initiative zur Vereinfachung des Vergaberechts verständigt. Es wird eine Clearingstelle zur Gewährleistung innovativer Vergaben eingerichtet, Formulare und Unterschriftenerfordernisse bei öffentlichen Aufträgen reduziert, die elektronische Vergabe ausgebaut und Jahreszeitverträge für Bauunterhaltungsmaßnahmen eingeführt. Der Senat wird über eine differenzierte Erhöhung von Wertgrenzen bei Ausschreibungen und Vergaben kurzfristig eine Einigung herbeiführen.)
5. Das Bezirksamt nimmt dennoch Bezug auf das beigefügte Info-Blatt und ist bestrebt, ein oder mehrere Beschäftigte des Bezirksamtes zu einer kostenlosen Mitgliedschaft in diesem Netzwerk zu ermutigen. Die bezirklichen Beschafferinnen und Beschaffer in Bezirksamt sollen sich vor einer Beschaffung auf dieser Seite http://oeffentlichebeschaffung.kompass-nachhaltigkeit.de/kommunaler-kompass/ informieren – unabhängig von der Auftragshöhe. Beide Informationen/Hinweise werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt/finanziert.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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