Drucksache - 1296/IV  

 
 
Betreff: Vergabe in Mitte auch bei Aufträgen unter 10.000 Euro nachhaltig, fair und sozial
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.03.2014 
28. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.03.2015 
39. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
05.05.2015 
40. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
02.06.2015 
41.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
01.09.2015 
42. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
22.09.2015 
43. außerordentliche öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
23.09.2015 
44. außerordentliche öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.11.2015 
45. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.02.2014
2. Überweisung
3. BE HA vom 03.11.2015
4. Beschluss
5. VzK vom 11.04.2016
6. Anlage
7. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     .03.2016

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

 

2.

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin1296/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

 

über Vergabe in Mitte auch bei Aufträgen unter 10.000 Euro nachhaltig, fair und sozial

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1296/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, in welchen Bereichen es umsetzbar wäre, sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf festzulegen, ökologische und soziale Kriterien (z. B. die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO) gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz auch bei der Vergabe von Aufträgen unter 10.000 Euro zu berücksichtigen."

 

 

Das Bezirksamt hat am    05.04.2016             beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Die durch die BVV angeregte freiwillige Selbstverpflichtung des Bezirksamtes zur Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien gemäß des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes für den Bereich von Vergaben oberhalb von 10.000,- € auch für Vergaben unterhalb von 10.000,- € ist in allen Bereichen des Bezirksamtes umsetzbar. Die Umsetzung führte jedoch zu einem hohen und im Ergebnis unwirtschaftlichen Aufwand sowohl auf Seiten des Bezirksamtes als auch auf Seiten der Anbieter in den Vergabeverfahren

 

 

Die angeregte freiwillige Selbstverpflichtung steht im Widerspruch zu den auch auf Seiten des Senats verfolgten Zielen einer Vereinfachung der Vergabeprozesse und des Vergaberechts (Klausurtagung des Senats am 08.01.2015) und wird deshalb vom Bezirksamt abgelehnt.

 


 

Zu den Ergebnissen der Untersuchung im Einzelnen:

 

 

1. Für die Mehrzahl der Ausschreibungsverfahren, die auch immer über 10.000 € liegen, sind ohnehin schon die Kernarbeitsnormen einzuhalten. Diese führen bereits jetzt zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand in der zentralen Vergabestelle des Bezirksamtes (z.B. wegen umfangreicher, zeitintensiver Recherchen, wenn keine Leistungsblätter vorhanden sind, erhöhtem Prüfaufwand bei der Wertung der Angebote, anschließender stichprobenartiger Prüfung zur Einhaltung der Arbeitsnormen, damit verbunden die umfangreichen Berichtspflichten gegenüber politischen Gremien und gegenüber der Senatsverwaltung, Statistiken, Evaluierung, usw.).

 

Sofern z.B. die Einhaltung der Kernarbeitsnormen auf die Vergabe von Aufträgen unter 10.000 € ausgeweitet werden soll, bedeutet das in der Konsequenz, dass die Fachämter bei den freihändigen Vergaben, die ja dezentral in den Ämtern vorgenommen werden, auch einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand haben, der ohne rechtliche Grundlage nicht zu rechtfertigen wäre.

 

 

2. Darüber hinaus müssen umfangreiche Kenntnisse über bestehende Kernarbeitsnormen in den Fachämtern erst in Schulungen erworben werden.

 

 

3. Ferner hätte auch der Bieter bei Anwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes bei der Vergabe von Aufträgen unter 10.000 Euro deutlich mehr vergabefremde Kriterien bei seinen Angeboten zu erfüllen und diese nachzuweisen; z.B. Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder Präqualifikationsverzeichnis, alternativ Unterlagen des Sozialversicherungsträgers. Auch die weiteren Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes zur Frauenförderung, zu umweltverträglichen Beschaffungen usw. belasten die Bieter in

nicht angemessener Weise. Eine vereinfachte Beteiligung führt zu mehr Wettbewerb und dient so der effizienten Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel. Gleichzeitig ermöglicht ein einfacherer Zugang zu öffentlichen Auftragsverfahren kleinen und mittleren Betrieben überhaupt erst, sich zu bewerben.

 

 

4. Das kann nicht im Interesse einer auf Senatsebene und in der Klausurtagung des Senats am 08.01.2015 angestrebten Vereinfachung und Lockerung des Vergaberecht sein, welches auch vom Bezirksamt ausdrücklich unterstütz wird.

(Zitat aus der Klausurtagung: Um die Vergabe öffentlicher Aufträge zu entbürokratisieren, hat der Senat sich auf eine Initiative zur Vereinfachung des Vergaberechts verständigt. Es wird eine Clearingstelle zur Gewährleistung innovativer Vergaben eingerichtet, Formulare und Unterschriftenerfordernisse bei öffentlichen Aufträgen reduziert, die elektronische Vergabe ausgebaut und Jahreszeitverträge für Bauunterhaltungsmaßnahmen eingeführt. Der Senat wird über eine differenzierte Erhöhung von Wertgrenzen bei Ausschreibungen und Vergaben kurzfristig eine Einigung herbeiführen.)

 

 

 

 

 

5. Das Bezirksamt nimmt dennoch Bezug auf das beigefügte Info-Blatt und ist bestrebt, ein oder mehrere Beschäftigte des Bezirksamtes zu einer kostenlosen Mitgliedschaft in diesem Netzwerk zu ermutigen.

Die bezirklichen Beschafferinnen und Beschaffer in Bezirksamt sollen sich vor einer Beschaffung auf dieser Seite http://oeffentlichebeschaffung.kompass-nachhaltigkeit.de/kommunaler-kompass/ informieren – unabhängig von der Auftragshöhe. Beide Informationen/Hinweise werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt/finanziert.

 

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

3. 

Original u. 1 Kopie an BzBm B4

4. 

Datei in Laufwerk G: einstellen

5. 

Kopie an FM 2 200 u. FM Sekr

6. 

ZdA bei JugSchuSpoFML Ref

 

                                                                                                                        AL:

 

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