Drucksache - 1287/IV  

 
 
Betreff: BVG: Führung der Buslinie 106
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Lemke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.02.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 06.05.2014
4. Anlage
5. Zwischenbericht
6. VzK vom 09.02.2015
7. VzK vom 19.02.2015
8. VzK vom 23.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                                  .07.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                                        44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1287/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

BVG: Führung der Buslinie 106

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1287/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den dafür zuständigen Stellen einzusetzen, dass die Führung der Buslinie 106 zwischen den Haltestellen U-Bahnhof Hansaplatz und Großer Stern künftig entlang der Straße des 17. Juni und Klopstockstraße führt und dabei als neue Haltestelle den S-Bahnhof Tiergarten einschließt.

 

 

Das Bezirksamt hat am 21.07.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden ergänzenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

In Ergänzung des von der BVV am 19.02.2015 zur Kenntnis genommenen Schlussberichtes teilt das Bezirksamt mit:

 

Entgegen der im vorgenannten Schlussbericht gemachten Aussage ist eine Umsetzung des BA-Beschlusses zur Führung der Buslinie 106 durch die Klopstockstraße nicht möglich.

 

Begründet ist dies in dem Umstand, dass die vorhandene Straßenbreite nicht ausreichend für den Begegnungsverkehr von Linienbussen ist.

 

Um den Linienverkehr in der Klopstockstraße zu ermöglichen,  müsste die Straße verbreitert werden, was eine entsprechende Investitionsmaßnahme darstellen würde. Ein solches Projekt ist derzeit nicht im Haushaltsplan enthalten, so dass dafür keine Mittel zur Verfügung stehen.

 

Darüber hinaus würde die Verbreiterung der Klopstockstraße die Fällung einer Vielzahl von Bäumen bedingen, welche aufgrund der Anzahl und der Art der Bäume als nicht genehmigungs-fähig erscheint.

 

Die an die BVV gesendete Fehlinformation begründet sich in der fehlenden Einbeziehung des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) im Abwägungsprozess durch BVG und SenStadtUm.

 

Entsprechend der von der zuständigen Stelle bei der SenStadtUm gemachten Stellungnahme hieß es, "dass die vorgeschlagene Änderung der Linienführung gemeinsam mit der BVG gesamthaft hinsichtlich Machbarkeit und Auswirkungen geprüft wurde". Dies müsste selbstverständlich auch die Fragestellung der ausreichenden Straßenbreite beinhalten. Da das SGA im Rahmen des Abwägungsprozesses nicht beteiligt wurde, musste davon ausgegangen werden, dass die BVG die Straßenbreite über einen anderen Weg ermittelt hat.

 

Erst im Jahr 2015 trat die BVG an das SGA heran und bat um Umbau der Straße, um die benötigte Breite für den Linienverkehr sicherzustellen, was aus vorgenannten Gründen für das SGA

in absehbarer Zeit jedoch nicht möglich ist.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i. V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

 

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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