Drucksache - 1282/IV  

 
 
Betreff: Barrierefreie Zugänglichkeit für die Arminius-Markthalle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kriesel Fraktion Die Linke Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Entscheidung
08.04.2014 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
10.06.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Entscheidung
24.02.2014 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt   
24.03.2014 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt   
28.04.2014 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt   
26.05.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt   
23.06.2014 
26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.02.2014
2. Überweisung
3. BE Soziales und Bürgerdienste vom 10.06.2014
4. BE WiArbOrd vom 23.06.2014
5. Beschluss
6. VzK vom 06.01.2015
7. VZK vom 10.02.2015
8. VzK vom 19.02.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                     .11.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1282/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Barrierefreie Zugänglichkeit für die Arminius-Markthalle

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1282/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit dem Betreiber der Arminius-Markthalle und der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu prüfen, wie in der Arminius-Markthalle aus Mitteln des Aktiven Zentrums Turmstraße die Barrierefreiheit hinsichtlich einer behindertengerechten Toilette und selbständig öffnender Eingangstüren realisiert werden kann. Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV über die Ergebnisse dieser Prüfung zu unterrichten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 09.12.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zur Umsetzung des Beschlusses ist die Mitwirkung des Verfügungsberechtigten der Arminius-Markthalle die Voraussetzung. Für das Fördergebiet des Aktiven Stadtzentrums bestehen Möglichkeiten der Förderung von entsprechenden Maßnahmen z.B. als Kooperationsprojekte oder als Gebietsfondprojekt (50% Förderung und 50% Eigenanteil). Auf diese Möglichkeiten wurden mehrere Vertreter der Halle wiederholt vom Geschäftsstraßenmanagement (die raumplaner) und Gebietsbeauftragten (KoSP) angesprochen und hingewiesen. Es gibt allerdings keine entsprechende Anfrage seitens des Betreibers.

Die vom Bezirk beauftragten Prozesssteuerer im AZ Turmstraße werden weiterhin in regelmäßigen Abständen die Thematik mit den Vertretern der Arminius-Markthalle besprechen.

 

Sollte die Bereitschaft beim Verfügungsberechtigten der Arminius-Markthalle zur Umsetzung der Maßnahmen bestehen, würde die zuständige Denkmalschutzbehörde den Prozess begleiten und unterstützen.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:               keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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