Drucksache - 1280/IV  

 
 
Betreff: BVV in die Entscheidungen für die neue EU-Förderperiode einbeziehen und Planungs- und Entscheidungsprozesse transparent gestalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEHauptausschuss
Verfasser:Schrader und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.03.2014 
28. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
01.04.2014 
29. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.02.2014
2. Überweisung
3. BE Hauptausschuss vom 01.04.2014
4. in BVV abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordnetenversammlung in die Entscheidungen über die Schwerpunktsetzung und Verwendung der Fördermittel für die neue EU-Förderperiode 2014-2020 einzubeziehen und sie über die Mittelvergabe sowie den Verlauf der Maßnahmen und Projekte laufend zu informieren. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger in einem transparenten Verfahren an Planungen und Entscheidungen über den Einsatz der EU-Fördermittel beteiligt und regelmäßig über die Realisierung der Programme in Kenntnis gesetzt werden.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages      [3 Ja-Stimmen (Bü90/Die Grünen, Die Linke), 7 Nein-Stimmen (CDU, SPD),                     0 Enthaltungen].

 

Begründung:

Der Bezirk Mitte hat in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang an EU-Födermitteln partizipiert.  Für die neue EU-Förderperiode stehen deutlich weniger Mittel zur Verfügung. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der EU-Vorgaben die richtigen Schwerpunkte zu setzen, die Maßnahmen und Projekte rechtzeitig zu planen und die Programmrealisierung zu steuern. Um den größtmöglichen Erfolg der  EU-geförderten Maßnahmen zu sichern, ist die Einbeziehung der BVV über die betreffenden Ausschüsse und die frühzeitige Bürgerbeteiligung und -information unerlässlich. 

 

 
 

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