Drucksache - 1265/IV  

 
 
Betreff: Kündigung des Mietvertrages für die Seniorenbegegnungsstätte Spandauer Straße 2
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinSoziales und Bürgerdienste
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Vorberatung
11.03.2014 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 07.02.2014
2. Überweisung
3. BE Soziales und Bürgerdienste vom 11.03.2014
4. zurückgezogen

Wir bitten um Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung der Vorlage zur Beschlussfassung des BA [4 Ja-Stimmen (Bü90/Die Grünen), 6 Nein-Stimmen (CDU, Die Linke, Piraten), 4 Enthaltungen (SPD)].


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:               22.01.2014

Abt.                    Tel.:              42660

     

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1265/IV

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über  

 

die Kündigung des Mietvertrages für die Seniorenbegegnungsstätte Spandauer Straße 2

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Mietvertrag für die Seniorenbegegnungsstätte Spandauer Str. 2, 10178 Berlin wird spätestens am 30.03.2014 fristgemäß nach § 3 des Mietvertrages zum 30.09.2014 gekündigt.

 

A)      Begründung:


              Die Begegnungsstätte wird als die letzte vom Bezirksamt Mitte selbst betrieben, d.h. es erfolgt die verwaltungstechnische Sicherstellung des Betriebes. Die eigentlich inhaltlich organisatorische Ausgestaltung obliegt ehrenamtlich tätigen Damen, die sich selbst bereits zum Teil in einem hohen Alter befinden.

Die Einrichtung befindet sich in einem Zwischengeschoss der Spandauer Str. 2, ist nicht barrierefrei und liegt so versteckt, dass sie nur von den Stammnutzern erreicht wird. Die Besucherzahlen bewegen sich daher auf einem gleichbleibenden Niveau von ca. 470 im Monat, daran haben die regelmäßigen Gruppentreffen eines Verbandes einen großen Anteil.
Das Bezirksamt möchte das Angebot für Seniorinnen und Senioren in der Bezirksregion Alexanderplatz weiter qualifizieren und es einem breiteren Nutzerkreis öffnen. Es hat daher den Vermieter WBM angefragt, ob ein mietgünstiges Objekt z.B. im Berlin-Carré zur Verfügung gestellt werden kann, um dort verschiedene Nutzungen zu vereinen und die Führung der Einrichtung einem erfahrenen Träger übertragen zu können. Es nimmt damit einen Wunsch auf, der von den BewohnerInnen im Rahmen der Stadtteilkonferenz Alexanderplatz geäußert wurde.

Sofern sich diese Absicht nicht realisieren lässt, strebt das Bezirksamt an, vorhandene Einrichtungen wie das Kreativhaus oder den Club Spittelkollonaden so zu qualifizieren, dass dort im Rahmen einer generationenübergreifenden Nachbarschaftsarbeit zusätzliche attraktive Freizeitangebote für ältere Senioren und SeniorInnen angeboten werden. Geprüft werden soll auch, ob es möglich ist, im Rahmen des Senierungsgebietes Luisenstadt neue Freizeitangebote für Senioren und Seniorinnen zu installieren. Ziel des Bezirksamtes ist es, einen nahtlosen Übergang der Angebote aus der Spandauer Straße zum Oktober 2014 zu gewährleisten. 

 

B)      Rechtsgrundlage:


              BzVwG § 12, Abs. 2, Nr. 10
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

              keine, da eingesparte Mietzahlungen zur Finanzierung von Angeboten an anderer Stelle genutzt werden sollen. Zu erwartende erhöhte Mietausgaben wegen der vom Vermieter angekündigten Anpassung der Miete an örtlich vergleichbaren Gewerbemieten werden vermieden.

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

                           

              keine

 

 

 

Berlin, den 04.02.2014

 

 

 

                                                       

 

 

 
 

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