Drucksache - 1252/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie ist das übliche Verfahren, wenn der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses das Bezirksamt zur inhaltlichen Beurteilung einer Petition zu Rate zieht?
2. Welche Fristen gibt es und werden diese vom Bezirksamt in der Regel eingehalten?
3. Welche Gründe kann das Bezirksamt dafür anführen, dass die Petition 4007/17 zum Kleinen Tiergarten (östlicher Teil) nicht innerhalb der dreiwöchigen Frist bearbeitet wurde, obwohl beide Teile der Eingabe den Eingangsstempel des Büros des Bezirksbürgermeisters vom Datum 09.12.2013 tragen?
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