Drucksache - 1244/IV  

 
 
Betreff: Haltestelle für den 120er am Schillerhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Gün 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag
2. Beschluss
3. Vorlage zur Kenntnisnahme
4. Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Text siehe Rückseite

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                              .03.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                                        44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1244/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Haltestelle für den 120er am Schillerhof

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1244/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung und bei der BVG dafür einzusetzen, eine Bushaltestelle der Buslinie 120 in der Aroser Allee auf Höhe Schillerhof einzusetzen. Darüber hinaus soll tagsüber eine 10 minütige Taktung der Linie 120 angeregt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 11.03.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 07.02.2014 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und an die BVG gewandt.

 

Die vorliegende Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 26.02.2014 wird anliegend zur Kenntnis gegeben (Anlage).

 

Die BVG hat am 20.02.2014 eine Stellungnahme übermittelt, welche im Folgenden wiedergegeben wird:

 

"Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 07.02.2014 und möchten Ihnen jetzt antworten.

Den Wunsch der Bezirksverordnetenversammlung, eine weitere Haltestelle in der Aroser Allee in Höhe Schillerhof einzurichten, haben wir geprüft.

Die Siedlung Schillerhof ist durch die Haltestellen Bristolstraße und Holländerstraße/Aroser Allee gut an das Nahverkehrsnetz angeschlossen.

Durch eine zusätzliche Haltestelle würde sich der Abstand zwischen den Haltestellen stark verkürzen und weniger als 300 Meter betragen. Unsere durchschnittlichen Haltestellenabstände sind 450 Meter. Aufgrund der installierten Schutzgitter zur Schulwegsicherung könnte eine weitere Haltestelle in Richtung Hauptbahnhof erst am Anfang der Barfusstraße eingerichtet werden. Das bedeutet, die Haltestellen würden auf Sichtweite zusammenrücken. In Richtung Wilhelmsruher Damm müssten zudem Parkplätze wegfallen. Des Weiteren wären auf beiden Seiten bauliche Gehweganpassungen erforderlich.

Aus diesen Gründen können wir an dem gewünschten Ort keine zusätzlichen Haltestellen errichten.

Das angesprochene Oberstufenzentrum Gesundheit in der Schwyzer Straße ist durch die Haltestelle Bristolstraße direkt angebunden.

In der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:30 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr verkehrt die Buslinie 120 im 10-Minuten-Takt. Dem Bedarf entsprechend ist das Angebot zwischen den U-Bahnhöfen Paracelsus-Bad und Leopoldplatz ausreichend.

Wir werden die Linie 120 aber weiter beobachten und bei Bedarf verstärken."

 

 

 

 

 

                                                                                    - 2                                                                       (zu DS 1244/IV)

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i. V. mit § 36 BzVwG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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