Drucksache - 1239/IV  

 
 
Betreff: Querparken in der Usedomer Straße zur Regel machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Reschke Hennig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
19.02.2014 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE Soziale Stadt vom 19.02.2014
3. Beschluss
4. VzK vom 26.11.2014
5. ZB vom 18.12.2014
7. VzK vom 03.11.2016
8. VzK vom 24.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     .08.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1239/IV

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Über

 

Querparken in der Usedomer Straße zur Regel machen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1239/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den dafür zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der gesamten Usedomer Straße nach Beendigung der derzeitigen Straßenbauarbeiten, das sogenannte „Querparken“ durchgängig zugelassen wird, wie es derzeit schon im Bereich zwischen der Brunnenstraße und der Wattstraße möglich ist. Wenn möglich soll das Querparken wechselseitig zugelassen werden.“

 

 

Das Bezirksamt hat am  23.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde liegt nunmehr das Ergebnis der Beratung der AG „Förderung des Fußgängerverkehrs“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vor. Die von der BVV gewünschte Maßnahme  „Querparken“ im Straßenabschnitt Usedomer Straße zwischen Jasmunder Straße und Hussitenstraße wird angeordnet. Zudem erfolgt eine Gehwegvorstreckung mittels einer Markierung.

 

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen