Drucksache - 1236/IV  

 
 
Betreff: Verschlüsselte Datenkommunikation mit der Verwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kriesel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Änderungsantrag SPD
3. Beschluss
4. VzK vom 01.04.2014
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:           03.2014
Abt. Jugend, Schule, Sport, und Facility Management      Tel.:         9018 23700

Bezirksverordnetenversammlung                                       Drucksache Nr.1236/IV
Mitte von Berlin           

Vorlage - zur Kenntnisnahme-
 

über

 

Verschlüsselte Datenkommunikation mit der Verwaltung

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1236/IV):

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen der Verwaltung ein Pilotversuch zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation mit Bürgern und Bürgerinnen durchgeführt werden kann und was die technischen und personellen Voraussetzungen hierfür wären.

 

Das Bezirksamt hat am  25 .03.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Grundsätzlich gilt, dass der elektronische Austausch schützenswerter Informationen mit Bürgerinnen und Bürgern (und auch der Wirtschaft) üblicherweise im Rahmen von fachaufgabenbezogenen EGovernment-Verfahren stattfindet bzw. stattfinden soll. Insbesondere werden bei den in der Berliner Verwaltung genutzten webbasierten EGovernment-Verfahren bei der Kommunikation über das Internet sensible Daten von Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich über verschlüsselte Verbindungen übertragen. Dabei kommen verschiedene, jeweils an den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens ausgerichtete Lösungen zum Einsatz.

 

Darüber hinaus zeigt sich in letzter Zeit verstärkt, dass ein wachsender Bedarf auch an "unstrukturierter" elektronischer Kommunikation entsteht, also z.B. der sichere Zugang zur Verwaltung über einen E-Mail-Kanal. Hier sieht das neue eGovernment-Gesetz des Bundes Lösungen vor, die, zeitlich gestaffelt, zum Einsatz gelangen sollen.

 

Die entsprechenden Vorarbeiten im Land Berlin laufen dazu. Im Rahmen eines neu beschlossenen eGovernment-Projektes soll eine diesbezügliche Lösung für die Berliner Verwaltung definiert und ausgeschrieben werden. Diese käme dann flächendeckend zum Einsatz, was deren Akzeptanz erhöht, den Implementierungsaufwand in Grenzen hält und damit zum wirtschaftlichen Betrieb beiträgt.

 


                                                                                    - 2 -

 

In Anbetracht dieser Entwicklungen, zu denen wir uns im Rahmen der Bearbeitung dieser Drucksache persönlich mit den zuständigen Vertretern der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu einem Beratungsgespräch getroffen haben, sehen wir von eigenen, später dann proprietären Lösungen ab und warten auf eine Berlinweit anwendbare Variante, deren Handhabbarkeit und Sicherheit dann entsprechend auch belegt sein wird.

 

Da ähnliche, bzw. ggf. gleiche BVV-Beschlüsse auch in anderen Bezirken vorliegen, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport diesbezüglich ihre Position schriftlich dargelegt. Das Schreiben des Staatssekretärs Statzkowski (hier: an BA Charlottenburg-Wilmersdorf) ist als Anlage beigefügt.

 

 


A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den          .03.2014

 

 

 

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 
 

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