Drucksache - 1233/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1233/IV --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Preiswert Wohnen im ehemaligen Gymnasium, Schaffung eines soziokulturellen Zentrums in Wedding
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1233/IV):
Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, sich zu preiswertem Wohnen und der Schaffung eines soziokulturellen Zentrums in Wedding zu bekennen und das Projekt Umnutzung und Neuplanung Gelände ehemaliges Diesterweg-Gymnasium, Berlin Wedding der Planungsgruppe ps Wedding als Pilot- und Modellprojekt zu unterstützen. Das Bezirksamt soll schnellstmöglich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen, der die Umnutzung des Schulgebäudes für Wohnnutzung vorsieht. Der Bebauungsplanentwurf soll u.a. beinhalten: - Erhalt des Schulgebäudes und der Sporthalle - Errichtung von ca. 280 kostengünstigen Mietwohnungen durch Umbau der Schule und Neubau auf dem Schulgelände - Sicherung der öffentlichen Nutzung im Erdgeschoss und der Sporthalle. Das Bezirksamt wird ersucht, das Schulgebäude denkmalrechtlich zu schützen, ein Abriss ist auszuschließen. Mit den zuständigen Stellen des Berliner Senats und dem Liegenschaftsfond ist schnellstmögliches Einvernehmen herzustellen - und das notwendige Konzeptausschreibungsverfahren ist einzuleiten
Mit dem Vorhabenträger ist ein langjähriger Erbbaurechtsvertrag oder eine andere geeignete Nutzungsvereinbarung zu schließen.
Das Bezirksamt hat am 08.04.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Für das Grundstück Swinemünder Straße 80 und Putbusser Straße 12 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen (ehem. Diesterweg-Gymnasium) wurde der Bebauungsplan III-18-1-1B aufgestellt (Amtsblatt Nr. 8 v. 21.2.2014). Der Bebauungsplanentwurf III-18-1-1B beinhaltet eine Neuordnung auf dem nunmehr zum großen Teil ungenutzten Grundstück. Es soll die planungsrechtliche Grundlage für eine Wohnnutzung mit möglichen sozialen und kulturellen Projekten geschaffen werden. Es handelt sich um einen einfachen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB, der für seinen Geltungsbereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzen wird. Alle bisherigen Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfs III-18-1-1B treten künftig außer Kraft, so dass das Maß der Nutzung sich an der umgebenden Bebauung orientieren wird. Das oben beschriebene favorisierte Vorhaben wäre im Rahmen der geplanten Festsetzungen umsetzbar.
- 2 -
Sowohl der Erhalt des Schulgebäudes und der Sporthalle als auch die Errichtung von Wohnungsbau sowie die öffentliche Nutzung des Erdgeschosses des Bestandskörpers als auch der Sporthalle sind bei den genannten Festsetzungen möglich. Gleichwohl wird über die Festsetzung eine hohe Flexibilität für die geplante Umnutzung des Grundstückes als Wohnstandort erreicht. Eine Festsetzung der Anzahl der zu errichtenden Mietwohnungen als auch, dass es sich hierbei um preiswerten Mietwohnungsbau handeln muss, ist im Bebauungsplanverfahren nicht leistbar.
Nach Vorstellung eines Planungskonzeptes für das Projekt „Preiswert Wohnen im Gymnasium, Schaffung eines soziokulturellen Zentrums in Wedding“ wird das Landesdenkmalamt Berlin gemeinsam mit den Verantwortlichen im Bezirk Mitte über einen Denkmaleintrag beraten. Hierbei ist zu prüfen, ob das Schulgebäude nach einem geplanten Umbau noch genügend bauzeitliche Substanz besitzt, die einen Eintrag in die Denkmalliste rechtfertigt.
Die Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management -SE Facility Management- hat mit den zuständigen Stellen des Berliner Senats und dem Liegenschaftsfonds Kontakt aufgenommen und für den 11.4.2014 zu einem -ersten- Gespräch zur Einleitung des Konzeptausschreibungsverfahrens eingeladen. Im Rahmen dieses Gesprächs wird auch eine Festlegung über die Art und Weise der Vergabe des Grundstücks (wobei das Bezirksamt davon ausgeht, dass eine Vergabe des Grundstücks im Wege des Verkaufs erfolgen wird) getroffen werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |