Drucksache - 1221/IV  

 
 
Betreff: Änderung des Bebauungsplantitels zum Bebauungsplanentwurf 1-85B (Friedrich-Wilhelm-Stadt, mittlerer Bereich), die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 14.01.2014
2.Anlage_1_B-Plan_1-85B_Änderung_Titel
3.Anlage2_B-Plan_1-85B_Änderung_Titel
4. Schlussbericht

Wir bitten um Kenntnisnahme

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                                 1221/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Änderung des Bebauungsplantitels zum Bebauungsplanentwurf 1-85B (Friedrich-Wilhelm-Stadt, mittlerer Bereich), die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  07.01.2014 beschlossen:

 

  1. Der Titel des Bebauungsplanentwurfs 1-85B für die Grundstücke Luisenstraße 48-55 und Schumannstraße 9, 10, 13A (teilweise) und 14A-19 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird geändert in Bebauungsplanentwurf 1-85B für die Grundstücke Luisenstraße 48-55 und Schumannstraße 9, 10 und 14B-19 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Schumannstraße 13A, 14A im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

  1. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-85B die Grundstücke Luisenstraße 48-55 und Schumannstraße 9, 10 und 14B-19 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Schumannstraße 13A, 14A im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

zu I, II:              Im Rahmen der Erstellung des Originalplanes wurde festgestellt, dass der Bebauungsplantitel korrigiert werden muss. Eine Änderung des Geltungsbereiches liegt nicht vor. Die Durchführung der öffentlichen Auslegung mit dem geänderten Plantitel kann durchgeführt werden, da die Abwägungen der vorhergehenden Verfahrensschritte bereits durch das Bezirksamt beschlossen wurden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 


B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 

Für die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2014 unter Kapitel 4200, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2500.- ?

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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