Drucksache - 1218/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1218/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Benennung des Platzes zwischen Schiller-Bibliothek und ehemaligem Rathaus Wedding
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1218/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Benennung des Platzes zwischen Schiller-Bi-bliothek und dem Dienstgebäude Müllerstraße 146 möglich ist.
Das Bezirksamt hat am 27.05.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Freifläche auf dem Grundstück Müllerstraße 147 (Teilfläche des Flurstückes 516 in der Flur 020 der Gemarkung 110003) ist kein öffentlich gewidmetes Straßenland und befindet sich nicht im Vermögen des Fachbereiches Tiefbau. Es handelt sich somit um die Benennung einer Privat-fläche, hier ist ein Antrag des Eigentümers erforderlich. Der Eigentümer der Platzfläche hat auch das Vorschlagsrecht für eine Benennung.
Die Benennung öffentlicher und privater Verkehrsflächen ist im § 5 BerlStrG vom 13. Juli 1999 geregelt.
§5 Benennung (1) Die öffentlichen Straßen sind zu benennen, sobald es im öffentlichen Interesse, insbeson-dere im Verkehrsinteresse, erforderlich ist. Privatstraßen, -wege oder -plätze sollen auf Antrag und auf Kosten des Grundstückseigentümers öffentlich benannt werden, soweit dies zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist. Hierzu kann vom Grundstückseigentümer ein Kostenvorschuss verlangt werden.
Die Benennung der Freifläche vor dem Rathausneubau ist im Sinne des § 5 Abs. (1) BerlStrG nicht notwendig. Vielmehr würde die Unterbrechung der Müllerstraße ohne erkennbare Abgren-zung (Straßeneinmündungen o.ä.) der jetzt eindeutigen Orientierung entgegenwirken.
Bei einer Platzbenennung müsste der Rathausneubau eine neue Hausnummer mit dem neuen Namen erhalten. Die bisherige Bezeichnung Müllerstraße 147 müsste aufgehoben werden. Im Straßenverlauf der Müllerstraße ist dann für den Bürger die Müllerstraße 146, dann plötzlich 2 Gebäude (Rathausneubau und Bibliothek) mit einer Platz Nr. 1 und 2 und im Anschluss die Müllerstraße 150 erkennbar.
(DS 1218/IV)
Gemäß Pkt. 4 Abs. (2) der AV Benennung sind Umnummerierungen, was die Benennung der Freifläche für den Rathausneubau zur Folge hätte, jedoch zu unterlassen.
Ohne eine Platzbenennung verbleibt die Hausnummer Müllerstraße 147 für den Rathausneubau und die Schillerbibliothek könnte die Hausnummer Müllerstraße 148 oder 149 erhalten, da diese im Moment nicht vergeben sind. Der fließende Verlauf der Müllerstraße und die Hausnumme-rierung sichern somit die eindeutige Orientierung und Auffindbarkeit aller Gebäude.
Aus den v.g. Gründen ist aus fachlicher Sicht von einer Benennung der Freifläche vor dem Rat-hausneubau abzusehen.
In der Stellungnahme des Vermessungsamtes zu der Benennungsabsicht wurde Folgendes angemerkt: "Am tagtäglichen Beispiel Mathilde-Jacob-Platz 1 kann im Interesse der von der Platzbenennung Betroffenen von einer solchen Benennung (egal mit welchem Namen) nur abgeraten werden. In unserem Fall ist immer eine zusätzliche Information für Nachfragende erforderlich (Turmstraße und / oder Rathaus Tiergarten), weil die Adresse MJP1 mitten in der Turmstraße schwer auffindbar ist."
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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