Drucksache - 1197/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44 600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1197/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Ortsteilschilder für das Hansaviertel
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1197/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Hansaviertel eine Aufstellung von Ortsteilschildern im Hansaviertel zu veranlassen, sofern eine Fremdfinanzierung dies ermöglicht.
Das Bezirksamt hat am 01.12.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat hierzu auf der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 20. November 2014 einen Zwischenbericht gegeben. Ein Antwortschreiben der zuständigen Senatsverwaltung liegt nunmehr vor. Im Antwortschreiben der Senatsverwaltung VII D 111 wird darauf hingewiesen, dass Ortshinweisschilder als amtliche Verkehrszeichen nur aus relevanten verkehrlichen Gründen angeordnet werden dürfen und dass eine entsprechende Anordnung mit der umfänglichen Erfassung des Ortsteils auf der umliegenden Wegweisung im Hauptverkehrsnetz einhergehen müsse und alle einmal aufgenommenen Zielangaben bis zum Erreichen des Zieles durchgängig geführt werden müssten. Relevante verkehrliche Hinweise lägen dann vor, wenn es bei fehlender Wegweisung, zu der auch die Ortshinweistafeln nach Z 385 StVO gehören, zu Störungen des Verkehrsablaufs kommen würde, speziell bei starkem Besucherverkehr mit Kraftfahrzeugen, deren Umwegfahrten bei Nichterkennen des Fahrzieles die umliegenden Straßen belasten. Eine amtliche Wegweisung setzt somit einen starken auswärtigen und damit ortsunkundigen Zielverkehr voraus. Für die weitere Bearbeitung bat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt um Übersendung einer digitalen Karte des Bezirks Mitte von Berlin und Standortvorschlägen im Hauptverkehrsnetz. Folgende Standortvorschläge im Hauptverkehrsnetz wurden nunmehr durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde erarbeitet:
Mit der Anordnung der Ortsteilschilder an den vorgeschlagenen Standorten muss eine umfängliche Anpassung der umliegenden Wegweisung im Hauptverkehrsnetz in Form der Ergänzung der Wegweisung um das Ziel "Hansaviertel" erfolgen. Betroffen hiervon sind zumindest die Hauptverkehrsknoten Ernst-Reuter-Platz, Gotzkowskybrücke, der Doppelknoten Strom-/Turmstraße/Alt Moabit, der Knoten Alt Moabit/Paulstraße, Großer Stern und die dazwischen liegenden Wegweisungen.
Die Voraussetzungen für eine Wegweisung werden nicht erfüllt. Es fehlt ein starker auswärtiger und damit ortsunkundiger Zielverkehr. Auch die umfängliche und kostenintensive Anpassung der umliegenden Wegweisungen im Hauptverkehrsnetz sprechen gegen eine Aufstellung von Ortsteilschildern. Das Bezirksamt kann daher dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung, in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Hansaviertel eine Aufstellung von Ortsteilschildern zu veranlassen, nicht entsprechen.
A. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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