Drucksache - 1190/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44 600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1190/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Zusätzliche Fahrradabstellanlagen in der Friedrichstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1190/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, unter Mitwirkung der Interessengemeinschaft Friedrichstraße den Bedarf und die Stellflächen für zusätzliche Fahrradabstellanlagen im Verlauf der gesamten Friedrichstraße zu ermitteln sowie diese dann bei gegebenen Finanzierungsmitteln zu installieren."
Das Bezirksamt hat am 28.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Wegen des geänderten Verkehrsverhaltens, wie in der Begründung zum BVV-Beschluss erwähnt, des erhöhten Bedarfs nach Fahrradabstellanlagen bei Besuchern und Kunden -bei gleichzeitig hohen Fußverkehrsaufkommen in der Friedrichstraße- und des dementsprechend geringen Flächenpotentials auf den dortigen Gehwegen hat das Bezirksamt in den letzten Jahren die Planung und im Herbst 2013 die Realisierung des Einbaus von 181 Fahrradbügeln umgesetzt. Finanziert wurde dies aus dem Radverkehrsinfrastrukturprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Dies geschah in Abstimmung von Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt mit der Straßen-verkehrsbehörde im Bezirk und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Die Planung erfolgte auf Grundlage von eigenen Ermittlungen, umfangreichen Begehungen und Meldungen von in der Friedrichstraße ansässigen Institutionen und Einrichtungen. Die Planung erfolgte durch ein Ingenieurbüro.
Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit in der Friedrichstraße auf den Gehwegen selbst, erfolgte der Einbau der zusätzlichen Fahrradbügel weitgehend in den Eingangsbereichen der jeweiligen Querstraßen auf der Fahrbahn. Damit wird gleichzeitig das illegale Zuparken der Kreuzungsbereiche verhindert (Sichtfreihaltung).
Bei den Begehungen und den Standortfestlegungen mit den Straßenverkehrsbehörden wurde das Potential an verfügbaren Flächen für zusätzliche Fahrradbügel weitgehend ausgeschöpft. Wegen derzeit vorhandener Baustellen wird es an einigen Stellen noch Nachrüstungen und Ergänzungen geben.
Wegen des bisherigen Schwerpunktes in der Friedrichstraße werden in Zukunft allerdings andere, noch unversorgte, Standorte bei der Prioritätensetzung bevorzugt werden.
A. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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