Drucksache - 1182/IV  

 
 
Betreff: Forderungen der streikenden LehrerInnen nicht als Weihnachtswünsche abtun!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Neubert Fraktion der SPD Mahr 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 11.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:       .08.201

Abt.       Tel.: 23700

     

 

 

2.

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin        1182/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

über 

 

Forderungen der streikenden LehrerInnen nicht als Weihnachtswünsche abtun!  

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2013           an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1182/IV):

 

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für die Übermittlung der bezirksrelevanten Hinweise bzw. Wünsche der streikenden Lehrerinnen und Lehrer, die der Senatsverwaltung am 05.12.2013 übergeben worden sind, einzusetzen. Die Forderungen sind dem bezirklichen Schulausschuss zur Verfügung zu stellen, so dass weitere Maßnahmen folgen können."

 

Das Bezirksamt hat am   01.09.2015          beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gebeten, die Forderungen der seinerzeit streikenden Lehrer_innen sowie Hinweise und Wünsche, die den Bezirk Mitte betreffen, zu übergeben. Diesen Wunsch des Bezirks hat die Senatsbildungsverwaltung in der Form dem Bezirk übersandt, dass sie sämtliche (!) in der damaligen Streikphase übermittelten Anregungen unsortiert in Papierform übersandt hat. Es handelt sich um ca. 500 doppelseitig beschriebene Blätter. Da in der vorliegenden Form die Papiere wegen der Menge nicht weitergegeben werden können, ebenso wenig auf elektronischem Wege, hat das Schul- und Sportamt eine grobe Sichtung vorgenommen und dabei folgende Schwerpunkte erkennen können.

 

1. Wünsche und Anregungen, die äußere Schulangelegenheiten betreffen:

a) bessere Räumlichkeiten, technische Ausstattung, Möblierung

b) bessere Toiletten und gründlichere Reinigung

c) diverse (!) sehr unterschiedliche und teilweise sehr individuelle Ausstattungswünsche

 

Da die Wünsche und Anregungen, die die äußeren Schulangelegenheiten betreffen, nicht bezogen auf einzelne Schulen genannt wurden, wird der Schulträger, insbesondere die unter 1a) und 1b) genannten Erfordernisse grundsätzlich im Rahmen der jährlichen Baumaßnahmenplanung bzw. der Gebäudebewirtschaftung berücksichtigen.

 

2. Wünsche und Anregungen, die innere Schulangelegenheiten betreffen:

a) mehr Personal und bessere Bezahlung,

b) größere Bemühungen des Dienstherrn im Rahmen seiner Fürsorgepflicht (Wertschätzung, Gesundheitsmanagement, Pflichtstundenreduzierung, altersgerechte Bedingungen),

c) diverse (!) sehr unterschiedliche und teilweise sehr spezielle nicht weiter zu kathegorisierende Individualwünsche.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass mit dieser zusammenfassenden Darstellung der Anregung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte sowohl in erforderlichem als auch von der Verwaltung leistbaren Umfang genüge getan wurde; bietet aber insbesondere den Mitgliedern des bezirklichen Schulausschusses an, bei besonderem Interesse die von der Senatsbildungsverwaltung übersandten Unterlagen im Schul- und Sportamt einzusehen.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  keine

 

 b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

  keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

     Bezirksstadträtin Smentek

 

 

3. 

Original u. 1 Kopie an BzBm B4

4. 

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5. 

Kopie an SchuSpo GS AL

6. 

ZdA bei JugSchuSpoFML Ref

 

                                                                                                                        AL:

 

                                          JugSchuSpoFML EU:

 

 

 

 
 

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