Drucksache - 1171/IV  

 
 
Betreff: über die Berufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 9 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schwanhäußer 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB aus JHA vom 05.12.2013
2. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für das ausgeschiedene stellvertretende Mitglied, Frau Spitzl, als Vertreterin für die stimmberechtigte Bürgerdeputierte des Jugendhilfeausschusses, Frau Depil, wird berufen

 

Frau

Andrea Lang

- Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH -

 

 

Begründung:

Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG als stimmberechtigte Mitglieder 6 Bürgerdeputierte an.

 

Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen (§ 35 Abs. 9 AG KJHG).

 

Gemäß Punkt 6 der Geschäftsordnung der Trägerversammlung wählt der Jugendhilfeausschuss bei Ausscheiden einer gewählten Vertretung oder Stellvertretung im Laufe der Legislaturperiode die neuen Mitglieder.

 

Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied ist durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2013 gewählt worden.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen