Drucksache - 1169/IV  

 
 
Betreff: Sportfreifläche in der Krausenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SportausschussBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag aus Sportausschuss vom 26.11.2013
2. Beschluss
3. VzK vom 08.09.2014
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                      .08.2014

Abt.                    Tel.:              23700

     

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin                                                                                                                1169 / IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Sportfreifläche in der Krausenstraße

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1169/IV)

 

"Der Sportausschuss stimmt der Aufgabe der Schulsportfreifläche Krausenstraße zu. Vorbehaltlich der Anhörung der Gremien, die zu beteiligen sind."

 

Das Bezirksamt hat am      02.09.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Schreiben vom 25.03.2014 hat der Bezirkssportbund Berlin-Mitte e.V. der (nachträglichen) Aufgabe der Sportfläche Krausenstraße zugestimmt.

Mit Schreiben vom 30.04.2014 wurden die gesamten Unterlagen an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur weiteren Bearbeitung übersandt.

Das Verfahren liegt nun in Verantwortung der Senatsverwaltung.

 

Wir bitten, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

              Sportförderungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

Berlin, den 02.09.2014

 

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smente

 
 

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