Drucksache - 1141/IV  

 
 
Betreff: "Fahrradständer" am S-Bahnhof Friedrichstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.11.2013
2. Beschluss vom 21.11.2013
3. VzK vom 07.03.2014
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1141/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

"Fahrradständer" am S-Bahnhof Friedrichstraße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1141/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bessere Fahrradabstellplätze mit höherer Kapazität- insbesondere an der Süd- aber auch an der Nordseite des Bahnhofs Friedrichstraße zu initiieren, da die am S- und U-Bahnausgang Georgenstraße an den dort stehenden Säulen angeschlossene Fahrräder den Übergang für die Fußgänger zur Friedrichstraße und vice versa unmöglich machen bzw. erschweren. Auch eine ungestörte Besichtigung des dort stehenden, sehr bedeutenden Denk-mals wird erschwert. Es wird vorgeschlagen, im Umfeld des Bahnhofs Friedrichstraße Fahrrad-ständer bzw. eine überdachte Halle für Fahrräder aufgestellt werden. Eine Alternative wäre eine Vereinbarung mit dem Bundespresse-Informationsamt betreff des kaum genutzten Parkplatzes in der Neustädtischen-Kirchstraße für eine solche Aufstellung zu treffen.

Im Norden des Bahnhofs sollte angeregt werden, mit dem Investor zu verhandeln, eine gleiche Lösung auf dem freien Platz zuzulassen.

 

Das Bezirksamt hat am       04.03.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte hat auf Grundlage des BVV Beschluss die in Rede stehenden Flächen noch einmal gründlich hinsichtlich der Möglichkeit, weitere Fahrradab-stellmöglichkeiten zu realisieren, überprüft. Im Ergebnis sind weitere Fahrradabstellmöglichkeiten auf der Südseite des Bahnhofs möglich. Mit der Realisierung wird nach Abschluss der Winter-periode begonnen, so dass mit einer Fertigstellung in der ersten Jahreshälfte 2014 zu rechnen ist. Diese Maßnahme ergänzt die bereits im Herbst 2013 in der Georgenstraße ggü. dem S-Bahn-Ausgang aufgebauten Fahrradbügel.

 

Ein Einbau von Fahrradbügeln auf dem Dorothea-Schlegel-Platz ist auf Grund seiner vielfältigen Nutzungen im Rahmen von Veranstaltungen nicht möglich, da die Fahrradbügel den Sonder-nutzungen entgegenstehen würden.

 

Durch die vorgenannten Maßnahmen sowie den Rückbau eines Fahrradbügels im direkten Umfeld des Denkmals, welcher ebenfalls nach den Wintermonaten avisiert ist, soll die Erreich-barkeit der Friedrichstraße sowie die ungestörte Besichtigung des Denkmals realisiert werden. Damit nach dem Rückbau des Fahrradbügels die Besichtigung nicht durch parkende Lieferfahr-zeuge noch weiter erschwert wird, soll als Ersatz ein Poller eingebaut werden. Dem Bau einer überdachten Halle wird vom SGA nicht zugestimmt, da der Bezirk hierfür unterhaltungspflichtig wäre und keine personellen und finanziellen Ressourcen für die Unterhaltung eines derartigen Bauwerks zur Verfügung stehen.

 

Für das Einrichten von Fahrradabstellanlagen auf privaten Flächen existiert keine Rechtsgrund-lage. Weiterhin stehen dem SGA keine personellen Kapazitäten zur Aufnahme derartiger Ver-handlungen mit äußerst ungewissen Ausgang zur Verfügung.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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