Drucksache - 1139/IV  

 
 
Betreff: Hinweis auf Fahrstuhl im U- und S-Bahnhof Gesundbrunnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Stracke-Gönül 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.11.2013
2. Beschluss vom 21.11.2013
3. VzK vom 03.02.2014
4. VzK vom 18.02.2014
5. Anlage 1
6. Anlage 2
7. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                      .2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                                        44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1139/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Hinweis auf Fahrstuhl im U- und S-Bahnhof Gesundbrunnen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1139/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen (Dt. Bahn, BVG) dafür einzusetzen, dass eine bessere  Ausschilderung des derzeit einzig existierenden Fahrstuhls am U-Bahnhof Gesundbrunnen erfolgt. Insbesondere an den beiden Ausgängen des U-Bahnhofs sowie auf den Bahngleisen des S-Bahnhofes sollte durch deutliche Beschilderung auf den Aufzug am Bahngleis hingewiesen werden.

 

Das Bezirksamt hat am 28.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Beschluss der BVV wurde mit Anschreiben zur Beachtung und Stellungnahme an die BVG und die DB Station&Service AG übermittelt.

 

Durch die BVG wurde nach erfolgter Prüfung folgende Stellungnahme abgegeben:

 

"Unsere 173 U-Bahnhöfe unterliegen einem einheitlichen Fahrgastinformations- und Leitsystem in dem mittels eines Aufzugspiktogramms auf die Aufzüge hingewiesen wird.

Im öffentlichen Straßenland wird dort, wo es die Umgebung zulässt, ein Hinweisschild mit dem barrierefreien U-Bahnpiktogramm in der Regel an Straßenlaternen vor den Bahnhofsgebäuden angebracht. Bauliche und örtliche Situationen lassen jedoch die Art und den Umfang der Infor-mationen nicht an allen Standorten identisch erscheinen.

An den direkten Zugängen haben wir keinen zusätzlichen Lenkungshinweis angebracht. Aufgrund unserer derzeitigen Erfahrungen wissen wir, dass ein zweites Lenkungssystem außerhalb unserer Bahnhofsgebäude zu Irritationen unserer Fahrgäste führt.

Die Wegelenkung zu den Aufzügen erfolgt ausschließlich innerhalb unserer Bahnhofsgebäude und auf den Bahnsteigen.

Unsere Internetseite www.BVG.de informiert zusätzlich unter dem Menüpunkt Linien, Netze & Karten über Standortpläne und die Positionen der Aufzüge.

Weitere Fahrgastinformationen, mit Lenkungshinweisen zu unseren Aufzügen, sind vor Ort auf den Perlschnüren, sowie in den Bahnhofs-vorhallen, auf den Bahnsteigen und in den Infovitrinen ersichtlich."

 

Zur besseren Verdeutlichung der bestehenden Fahrgastinformationen am U- und S-Bahnhof Gesundbrunnen wurden durch die BVG einige Situationsbilder übermittelt (Anlage 1).

 

Das Antwortschreiben der DB Netze, Station&Service AG liegt ebenfalls vor und wird anliegend zur Kenntnis gegeben (Anlage 2).

 

A) Rechtsgrundlage:                            § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

 

 

Berlin,                   

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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