Drucksache - 1137/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über " Qualitätskontrollen für Flüchtlingsunterkünfte und Nutzung des Bildungs- und
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1137/IV):
"Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales für eine kontinuierliche Qualitätskontrolle aller Flüchtlingsunterkünfte in Mitte, ohne Vorankündigung, einzusetzen.
Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, sich selbst vor Ort ein Bild von der sozialen und baulichen Lage in allen Notunterkünften zu machen. Diese soll unter Beteiligung der bezirklichen Gremien und ehrenamtlichen Initiativen erfolgen. Die Ergebnisse sind der BVV schriftlich zur Verfügung zu stellen. Das Bezirksamt wird zudem ersucht, in den Flüchtlingsunterkünften darauf aufmerksam zu machen, dass Flüchtlinge, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hier ihren Aufenthalt haben, Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) stellen können.?Hierbei sollen die Einrichtungen aufgefordert werden, die BewohnerInnen über das BuT zu informieren, die dafür in vielen Sprachen zur Verfügung stehenden Informationen an die BewohnerInnen zu verteilen und bei der Beantragung zu unterstützen." Zusätzlich wird das Bezirksamt ersucht, selbst auf die BetreiberInnen dahingehend einzuwirken, dass bürgerschaftliches Engagement vor Ort in allen Unterkünften stattfinden kann. Es soll außerdem vermitteln, dass eine Öffnung in den Kiez begrüßt wird."
Das Bezirksamt hat am 10.02.2015. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Kontrolle der vertragsgebundenen Einrichtungen obliegt der Berliner Unterbringungsleitstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Zur zukunftsorientierten Verbesserung der Qualität der Unterbringung wirkt das Bezirksamt Mitte von Berlin in der "Landesarbeitsgruppe zur Neukonstituierung der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen im Land Berlin" - kurz AG Unterbringung - mit. An der themenspezifischen UnterAG Unterbringung und Wohnen, die sich mit der Weiterentwicklung und Sicherung der Qualitätsstandards befasst, nehmen Bezirksbürgermeister Dr. Hanke und der bezirkliche Integrationsbeauftragte teil.
Der Integrationsbeauftragte des Bezirkes Mitte von Berlin steht in einem Austausch mit den Flüchtlingseinrichtungen und ist regelmäßig vor Ort. Anlassbezogen besuchen auch das Gesundheitsamt, das Jugendamt und das Sozialamt die Einrichtungen. Der Migrationsbeirat Mitte hat eine Arbeitsgruppe (AG) Flüchtlinge eingerichtet, die, beginnend ab dem 14.01.2015, nachfolgende Aufgaben beinhaltet:
In der AG Flüchtlinge wirken interessierte Akteure des Migrationsbeirates sowie alle Träger von Flüchtlingseinrichtungen mit. Die AG Flüchtlinge wird vor Ort in den Einrichtungen tagen. Die Bewertung bzw. Protokollierung der sozialen und baulichen Lage durch das Bezirksamt ist jedoch schwierig, da das Bezirksamt nicht Vertragspartner für Bau und Betrieb von Flüchtlingsunterkünften ist.
Auf Nachfrage des Bezirksamts beim LAGeSo sowie beispielhaft einem Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft, der GIERSO Boardinghause Berlin GmbH, beantragt diese BuT-Leistungen für ihre Bewohner_innen, am häufigsten den Berlin Pass, den die Bewohner_innen brauchen, um vergünstigte VBB Tickets zu kaufen. Besonders wichtig ist das für die Schulkinder, die täglich zur Schule fahren müssen. Weiter werden Zuschüsse für Schulbedarf, für eintägige Ausflüge und Klassenfahrten sowie für die Teilhabe am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben beantragt. Falls die Kinder in einem Verein sind, wird der Zuschuss von 10 ? beantragt. Das vergünstigte Mittagsessen nehmen nur die Hortkinder in Anspruch.
Soweit Einrichtungen neu eingerichtet worden sind, wurden sozialräumliche Akteure und Träger der Einrichtungen vernetzt. Die Betreiber haben hierzu klare Kontakt- und Ansprechpartner benannt. Das Bezirksamt bewertet die Zusammenarbeit mit nachbarschaftlichen und ehrenamtlichen Initiativen insgesamt sehr positiv, weist jedoch darauf hin, dass das Engagement bedarfsgerecht und aus organisatorischen sowie inhaltlichen Gründen nicht in jedem Fall innerhalb der Einrichtung umgesetzt werden kann.
Von einem Vorgang (Notunterkunft Levetzowstraße) abgesehen, sind bisher auch keine Konflikte im Zusammenhang mit ehrenamtlichem Engagement in den Einrichtungen bekannt. Eine Öffnung der Einrichtungen in den Kiez wird kritisch gesehen, da es sich in erster Linie um eine geschützte Wohnsituation und nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt. Das Bezirksamt strebt vielmehr an, bestehende Strukturen und Akteure, insbesondere auch Stadteilzentren, in die Flüchtlingsarbeit einzubeziehen.
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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