Drucksache - 1115/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Fraktionsexemplar liegt vor)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1115/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss über die Weiterführung des Bebauungsplanes 1-59 (südliche Rosenthaler Vorstadt) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte mit geänderten Planinhalten und die Wiederholung der Beteiligung der Behörden zu den geänderten Planinhalten gemäß §4a Abs. 3 Baugesetzbuch i.V. mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.11.2013 beschlossen:
II. Die Wiederholung der Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes 1-59 für das Gelände zwischen der Invalidenstraße, Brunnenstraße, Torstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird zu den geänderten Planinhalten durchgeführt.
Begründung:
zu I, II: Im weiteren Verfahren zum Bebauungsplanentwurf 1-59 erfolgte nochmals eine Überprüfung der Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und den Nutzungsmaßen. Aufgrund einer Anzahl von zwischenzeitlich erteilten Baugenehmigungen war diese Überprüfung notwendig. Es wurde ersichtlich, dass der Bebauungsplanentwurf in Teilen an die nunmehr tatsächlichen Gegebenheiten neu angepasst werden musste und somit auch teilweise eine Vereinfachung in den Ausweisungen aufgenommen werden konnte (flächenmäßige Ausweisung anstelle von Baukörperfestsetzungen). Auf den Grundstücken im Mischgebiet, für die der Bebauungsplan qualifizierte Festsetzungen enthält, entfielen die Baukörperfestsetzungen zugunsten einer flächenmäßigen Ausweisung der überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit der Festsetzung einer GRZ und einer GFZ. In die Qualifizierungsbereiche einbezogen wurden auch die Grundstücke Brunnenstraße 182 und 192-193, hingegen entfielen die qualifizierten Festsetzungen für das Grundstück Ackerstraße 13. Darüber hinaus wurde die textliche Festsetzung Nr. 6 (erweiterter Bestandsschutz) in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Diese Festsetzung soll den Bestand der traditionsreichen Ackerhalle als Nahversorger langfristig sichern.
A) Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin,
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