Drucksache - 1112/IV  

 
 
Betreff: Beschluss des Zentrenkonzepts zur Stärkung und Steuerung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie im Stadtteilzentrum Turmstraße als sektorale Vertiefung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Turmstraße.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 08.11.2013
2. Anlage Zentrenkonzept
3.Schlussbericht

Wir bitten um Kenntnisnahme

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Fraktionsexemplar liegt vor)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                            2013

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft

und Ordnung                   Tel.:              43900

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1112/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über den Beschluss des Zentrenkonzepts zur Stärkung und Steuerung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie im Stadtteilzentrum Turmstraße als

sektorale Vertiefung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Turmstraße.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.11.2013 das Zentrenkonzept Turmstraße sowie die textliche Begründung gem. beigefügter Vorlage beschlossen.

 

 

Mit dem Beschluss verfolgt das Bezirksamt das Ziel, zur Stärkung der Funktionsfähigkeit des Stadtteilzentrum Turmstraße die Ansiedlung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie zu steuern, sowie die Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Turmstraße zu konkretisieren.

Die Turmstraße im Berliner Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, ist eine traditionelle Geschäftsstraße, die im Stadtentwicklungsplan Zentren 3 als Stadtteilzentrum eingestuft ist. Aufgrund erheblicher Funktionsschwächen und eines schleichenden Bedeutungsverlustes als Einkaufstraße wurde das Gebiet rund um die Turmstraße im Jahr 2008 in das Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen und im April 2011 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.

Die Einrichtung eines Geschäftsstraßenmanagements im Januar 2011 ist Teil der Bemühungen  von Bezirk und Senat, das Stadtteilzentrum Turmstraße als räumlichen, funktionalen und identitätsstiftenden Kern Moabits wiederzugewinnen.

Dem Geschäftsstraßenmanagement stehen überwiegend kommunikative Instrumente zur Verfügung, um das Gebiet gemeinsam im Sinne der Zielerfüllung "Revitalisierung der Geschäftsstraße" zu entwickeln.

Das Sanierungsrecht bietet hingegen deutlich umfangreichere Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten. Das Zentrumskonzept verfolgt das Ziel, beide Ebenen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten miteinander zu verzahnen. Es soll einerseits einen Beitrag zur Konkretisierung und Erreichung der Sanierungsziele leisten und anderseits die Bemühungen des Geschäftsstraßenmanagements zur Verbesserung des Nutzungs- und Branchenmixes unterstützen.

 

Das Zentrumskonzept beschränkt sich bei Analyse und den Handlungsempfehlungen auf jene drei Nutzungskategorien, die im Hinblick auf die Stärkung des Stadtteilzentrums einer vorrangigen Steuerung bedürfen: Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie. Neben dem zentralen Versorgungsbereich und dem Erweiterungsgebiet werden auch aus Sicht des Zentrumskonzeptes wesentliche Angebotsstrukturen in der näheren Umgebung betrachtet. Die Aussagen beziehen sich ausschließlich auf die Erdgeschosslagen und basieren auf der jüngsten Erhebung des Geschäftsstraßenmanagements vom Mai 2013.

Das Geschäftsstraßenmanagement hat Leitbilder entworfen, die speziell auf die Geschäftsstraße zugeschnitten sind. Deren übergreifendes Motto lautet: "Die Turmstraße - eine Geschäftsstraße, in Vielfalt vereint."

1.               Die Turmstraße steht für Tradition und Dynamik, Angebote für jedermann und für die urbane Mischung aus Einkaufen und Erholung, Gastronomie und Service sowie Kunst und Kultur.

2.               Die Turmstraße steht für Mobilität, Lebendigkeit, gute Orientierung und Aufenthaltsqualität.

3.               Die Turmstraße steht für die Vielfalt ihrer Akteure, die gemeinsam an einem Strang ziehen.

In Übereinstimmung mit diesen Leitbildern hat das Geschäftsstraßenmanagement Überlegungen zu den möglichen Entwicklungsperspektiven der Geschäftsstraße angestellt und dabei auch die (positiven und negativen) Wechselwirkungen mit den Nebenlagen einbezogen.

Gemäß diesen Überlegungen lässt sich die Turmstraße in drei räumliche Bereiche gliedern, denen thematische Schwerpunkte zugeordnet sind:

  • Einkaufen & Erholen in der Turmstraße zwischen "Hertie" und Zunfthalle (Arminiusmarkthalle)
  • Einkaufen und Genießen in der Huttenstraße und Gotzkowskystraße
  • Einkaufen, Bildung & Kultur in der Turmstraße zwischen Waldstraße und Rathaus

Das Zentrumskonzept soll einen Beitrag zu Konkretisierung und Erreichung der oben formulierten Ziele leisten und die Bemühungen des Geschäftsstraßenmanagements zur Verbesserung des Nutzungs- und Branchenmixes unterstützen. Die Ziele lassen sich wie folgt formulieren:

  • Konkretisierung der Aussagen des Stadtentwicklungsplans Zentren 3, des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für den Bezirk Mitte und des Entwicklungskonzepts für das Sanierungsgebiet Turmstraße,
  • fundierte Bewertung von Veränderungen, konkrete Vorhaben u.ä. im Stadtteilzentrum Turmstraße,
  • Formulierung von Handlungsempfehlungen, z.B. im Rahmen von Stellungnahmen zu Vorhaben oder zur Vorbereitung von Gesprächen mit Investoren und Immobilieneigentümern oder zur Akquise neuer Nutzer,
  • Entscheidungshilfe für sanierungsrechtliche Genehmigungen bzw. Versagungen sowie
  • thematische Ergänzung und Vertiefung zum Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Turmstraße.

 

Das Zentrumskonzept sollte sowohl als Entscheidungshilfe im Rahmen von sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren als auch zur informellen Beratung von Vorhabenträgern durch die Prozesssteuerung und das Geschäftsstraßenmanagement bezüglich

  • der Sicherung der Integration von Einzelhandelseinrichtungen mit migrantischem Hintergrund;
  • der Verbesserung des Dialogs zwischen Eigentümern und Mietern von Ladengeschäften, um dem Leerstand und der Fluktuation u.a. auch durch Zwischennutzungen entgegenzuwirken und den Branchenmix zu fördern;
  • der Unterstützung von betriebswirtschaftlichen Beratungen zu Sicherung und Stärkung des Einzelhandels

aktiv eingesetzt werden.

Eine frühzeitige Beratung im Vorfeld der Antragstellung kann den Genehmigungsprozess erleichtern und die Möglichkeiten der Einflussnahme auf private Vorhaben verbessern. Anreizinstrumente, wie etwa die finanzielle Förderung privater Maßnahmen durch das spezielle AZ Förderinstrument Gebietsfond und "Kooperationsvertrag", die positive Wirkung auf das Stadtteilzentrum entfalten, könnten begleitend eingesetzt werden.

Angedacht ist, das Zentrumskonzept regelmäßig, mindestens jedoch bei größeren Veränderungen, fortzuschreiben.

 

B) Rechtsgrundlage:

 

              Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

              Baugesetzbuch (BauGB)

              Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

              Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen für das               Land Berlin (AV Zentrenkonzepte)

              12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom

              15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am

              31. März 2011.

 

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

Berlin, den      2013

 

 

 

                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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