Drucksache - 1089/IV  

 
 
Betreff: Ergänzende Berichterstattung zu Liegenschaften

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
05.11.2013 
25. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. SPD vom 15.10.2013
2. BE Hauptausschuss vom 05.11.2013
3. Beschluss
4. VzK vom 21.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:               .06.2015

Abt.                    Tel.:              23700

     

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin                                                                                                                1089/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

über Ergänzende Berichterstattung zu Liegenschaften

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1089/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, einmalig mit dem im Juni 2014 zur Drs 2031/II fälligen Bericht folgende Informationen an die Bezirksverordnetenversammlung zu übergeben:

1. Quadratmeterzahl der selbst genutzten Flächen der Liegenschaften bzw.
    Gebäude mit Nutzungszweck;

2. Nutzer, die entgeltlich oder unentgeltlich Flächen der Liegenschaften in den
    Gebäuden regelmäßig oder dauerhaft nutzen mit folgenden zusätzlichen Infor-
    mationen:

                  a) Art, Dauer und Fläche der Nutzung, inwieweit werden vom Nutzer durch die                   Nutzung eigene Einnahmen erzielt?

              b) Einnahmen des Bezirks durch die Nutzung in den Jahren 2012 und 2013,                   inwieweit werden dabei verbrauchsbezogene Einnahmen erzielt?

              c) Aufwendungen des Bezirks für die Bereitstellung der Flächen und
                  Gebäude.

              d) Vertraglich vereinbarte Einnahmen für die Nutzung und ggf. Erläuterungen
                   bei einer Abweichung von mehr als zehn von Hundert in einem der beiden
                   genannten Jahre.

              e) Einer Erläuterung, ob das Bezirksamt die derzeitigen Nutzungsbe-
                  dingungen für auskömmlich hält und inwieweit ggf. eine Nachbesserung
                  erforderlich oder eine Einstellung der Nutzung  empfehlenswert ist.

              f) Termin, zu dem ggf. eine Nachbesserung der Überlassung angestrebt wird.

Bei einer unentgeltlichen Nutzung oder einer Überlassung unter Wert mit einem Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen wird um eine auch für Nicht-Jurist/innen verständlichen Erläuterung mit Quellenangabe gebeten.

Das Bezirksamt wird ersucht, in diesem Zusammenhang die Vollständigkeit der Auflistung der Drucksache etwa im Bezug auf das Kapitel 3820 (neu) zu prüfen."

 

Das Bezirksamt hat am                beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.


 

Die umfangreichen manuellen Erfassungen der Daten für eine einmalige ergänzende Berichterstattung wurden durch die grundstücksverwaltenden Bereiche in den jeweiligen Organisationseinheiten durchgeführt und von den Leitungskräften bestätigt.

In Fällen von Unstimmigkeiten wurden Vor-Ort-Begehungen durchgeführt.

Die Grundstücke der einzelnen Kapitel wurden mit den jeweiligen Grundstücksgrößen, den Nettogrundflächen der Gebäude, den Eigen- und Fremdnutzern sowie den zusätzlichen Informationen grundstückskonkret dargestellt.
 

Zu den Netto-Grundflächen (NGF) gehören:

Nutzflächen (NF)              (Wohnen und Aufenthalt;               Büroarbeit; Produktion, Hand- und                                           Maschinenarbeit,Experimente; Lagern, Verteilen und Verkaufen;

                                          Bildung, Unterricht und Kultur; Heilen und Pflegen sowie             

                                          Sonstige Nutzflächen),             

Technische Funktionsflächen (TF)              (mit technische Anlagen)              und

Verkehrsflächen (VF)                                          (Flächen zur Verkehrserschließung und -                                                                                    sicherung).

 


Die Listen sind als Anlagen beigefügt und werden den Fraktionen per

E-Mail als Dateien zur Verfügung gestellt.

Das Bezirksamt hält die derzeitigen Nutzungen für auskömmlich.
Für Einzelfälle sind Nachbesserungen angestrebt und wurden in den Unterlagen vermerkt.

Die Auflistung zur Drs 2031/II wurde ab 2013 um die Friedhöfe erweitert.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

                           

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 
 

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