Drucksache - 1034/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In § 36 der GO wird als Absatz 2 eingefügt:
Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirkes Mitte haben das Recht einen Einwohnerantrag nach 3 44 BezVG in die BVV einzubringen.
In § §26 der GO wird ein neuer Absatz angefügt: Bei der Einbringung von Einwohneranträgen soll jeweils eine Vertrauensperson die Gelegenheit erhalten, den Antrag zu begründen.
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