Drucksache - 0933/IV  

 
 
Betreff: Prioritätenliste barrierefreie Zugänglichkeit von U-Bahnhöfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Waldeck 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Anlage vom 04.06.2013
2. Beschluss vom 13.06.2013
3. VzK vom 05.09.2013
4. abschließende Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    

Abt.                    Tel.:              (918)33129

     

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0933/IV

                                                       

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Prioritätenliste barrierefreie Zugänglichkeit von U-Bahnhöfen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0933/IV)

 

Prioritätenliste barrierefreie Zugänglichkeit von U-Bahnhöfen

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass eine Überprüfung der Prioritätenliste der BVG für die barrierefreie Zugänglichkeit von U-Bahnhöfen herbeigeführt wird. Angestrebt wird die transparente Gestaltung eines Kriterienkatalogs in Zusammenarbeit mit dem Landesbehindertenbeirat. Insbesondere soll dabei eine Neubewertung der Bahnhöfe Mohrenstraße und Klosterstraße erfolgen. Bei der S-Bahn-GmbH sind entsprechende Prüfungen vorzunehmen.

 

Das Bezirksamt hat am 13.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt moderiert seit 10 Jahren die Arbeitsgruppe Bauen und Verkehr- barrierefrei. Engagierte Bürger/innen mit Behinderung, Vertreter/innen von Vereinen, Verbänden sowie Gremien, Institutionen und Behörden des Landes Berlin benennen Problemlagen und diskutieren Lösungen.   "Die Koordinierungsstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt leitet und organisiert die monatlichen Sitzungen der AG Bauen und Verkehr - barrierefrei. Darin sind unter anderen die Berliner Behindertenverbände sowie der Berliner Seniorenbeirat, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung, die Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Bezirke sowie Vertreter der S-Bahn und der BVG vertreten (vgl. bauen/barrierefreies_bauen/de/ag_bauverkehr.shtml)".

Zu einem festen Bestandteil der AG Bauen und Verkehr- barrierefrei gehört die  Diskussion und Aktualisierung der Abstimmungsprozesse zur Prioritätenliste der barrierefreien Ausstattung der Berliner U- und S-Bahnhöfe. Alle Mitglieder der AG beteiligen sich unter Einbeziehung der bezirklichen Gremien an diesem Prozess. Schwerpunkte bildeten Umsteigebahnhöfe, Bahnhöfe mit besonderer Lage zu Einrichtungen (Krankenhäuser o.a.) oder mit hohem Fahrgastaufkommen. Am 11.6.2013 wurde in der AG Verkehr barrierefrei nach eingehender Diskussion und Abwägung von Schwerpunkten die Prioritätenliste für 2017-2018 und 2019-2020 beschlossen. Die Station Mohrenstraße wird im Zeitraum 2017-2018 mit einem Aufzug ausgestattet. Die Station Klosterstraße wird auf Grund der unmittelbaren Nähe zum barrierefreien Umsteige-Bahnhof Alexanderplatz 2019-2020 einen Aufzug erhalten. Schwerpunkt in der Diskussion, im Hinblick auf Überprüfung der Prioritäten, bildeten für Berlin Mitte die Stationen Heinrich-Heine-Straße, Birkenstraße und Hansaplatz. Dieses Anliegen wurde im Diskussionsprozess durch die Behindertenbeauftragte des Bezirks Mitte, in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat Mitte vertreten.

Die BVG hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 alle U-Bahnhöfe mit Aufzügen auszustatten.

Von den 19 S-Bahn-Stationen, die sich im Bezirk Mitte befinden, sind alle Stationen mit einem Aufzug ausgerüstet.

Eine aktuelle Liste der Planungen und des Standes der Realisierung wird von der Behindertenbeauftragten des Bezirks Mitte geführt und kann angefordert werden.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              §13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

                                                       

 

 

 
 

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