Drucksache - 0932/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass die in der aktuellen Mietrechtsnovelle der derzeitigen Bundesregierung eröffnete Möglichkeit, durch die Landesregierungen bestimmte Gebiete auszuweisen, in denen die Mieterhöhungen auf 15% in drei Jahren begrenzt werden, auch im Bezirk Mitte umgesetzt wird.
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