Drucksache - 0903/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, eine Übertragung des Atelierhauses im Monbijoupark in das Fachvermögen der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten zu prüfen. Grundlage der Prüfung ist eine ausschließlich öffentliche kulturelle Nutzung des Atelierhauses. Angestrebt werden soll eine Aufnahme des Atelierhauses in das Atelierprogramm des Berliner Senats.
Begründung:
Bereits 2011 hat sich eine große Mehrheit der BVV-Mitte von Berlin für den Erhalt des Atelierhauses im Monbijoupark ausgesprochen. Dem BVV-Beschluss war seinerzeit eine öffentliche Petition vorausgegangen, die das öffentliche Interesse am Erhalt des Atelierhauses verdeutlichte. Seitdem hat sich die Situation für die Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher und preiswerter Ateliers im Bezirk Mitte enorm verschärft. Zahlreiche Arbeitsorte für Künstlerinnen und Künstler stehen nicht mehr zur Verfügung und/oder sind als Ateliers gefährdet. Die Nutzer und Nutzerinnen von 50 Ateliers in der Rosenthaler Str. 71 müssen im Oktober 2013 ausziehen, 40 Ateliers im Tacheles wurden ersatzlos geräumt. Der Vermieter der Ateliers in den Weddinger Gerichtshöfen hat den dort ansässigen 60 Atelierinhaber/innen die Kündigung in Aussicht gestellt. (Gleiches gilt auch für andere Berliner Bezirke, zum Beispiel den Bezirk Pankow.)Es findet eine massive Vertreibung einer Akteursgruppe statt, die nach dem Fall der Mauer den Ruf Berlins als innovativen und kreativen Ort weltweit mitbegründete. Wenn die Politik hier nicht gegensteuert, verliert Berlin eine seiner bedeutendsten Grundlagen für das nicht nachlassende weltweite Interesse an dieser Stadt.
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