Drucksache - 0892/IV  

 
 
Betreff: über den Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Bau-gesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-89VE (Lützowplatz), das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs 2 Baugesetzbuch, die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 03.06.2013
2. Anlage1-B-Plan-1-89VE
3. Anlage2-B-Plan-1-89VE
4. Anlage3-B-Plan-1-89VE
5. Version vom 20.06.2013

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Fraktionsexemplar liegt vor)

 

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                              .04.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                                        44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-89VE (Lützowplatz), das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs 2 Baugesetzbuch, die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 beschlossen:

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-89VE für die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 und Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-89VE hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

  1. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 1-89VE für die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 und Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung beauftragt.

 

 

 

Begründung:

 

zu I, II:              siehe Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 11.02.2013 und das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.03.2013 (Anlagen)

 


A Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

B Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                         Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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