Drucksache - 0884/IV  

 
 
Betreff: beabsichtigte Neueinstellungen im 2. Quartal 2016
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.05.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Beschluss vom 23.05.2013
2. VzB vom 15.05.2013
3. Drs_0884_IV_ Vorlage
4. Drs_0884_IV_Anlage
5. Änderungsantrag 23.05.2013
6. Zwischenbericht
7. Vertagt 22.05.2014
8. VzK vom 21.01.2014
9. VzK vom 01.04.2014
10. Vertagt vom 19.06.2014
11. VzK vom 25.07.2014
12. Anlage Tabelle 1
13. Anlage1_Ausschreibungen_2014-III
14. Anlage2_Einst_Vers_2014-II
15. Beschluss
16. Vzk vom11.11.2014
17. Anlage Tabelle 1
18. Anlage Tabelle 2
19. VzK vom 10.02.2015
20. Anlage Tabelle 1
21. Anlage Tabelle 2
22. VzK vom 20.11.2014
23. VzK vom 19.022015
24. VzK vom 11.05.2015
25. Anlage 1
26. Zwischenbericht
27. VzK vom 23.07.2015
28. Anlage 1
29. Anlage 2
30. Vertagt
31. Zwischenbericht
32. VzK vom 01.12.2015
33. Anlage 1
34. Anlage 2
35. Zwischenbericht
36. VzK vom 30.06.2016
37. Anlage
38. Anlage 2
26. Version vom 19.12.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: .06.2016

Abt.      Tel.:23593

     

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0884/IV

 

 

 

 

– zur Kenntnisnahme –

 

über beabsichtigte Neueinstellungen im 2. Quartal 2016

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.05.2013 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0884/IV "Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Zeitraum 2012 bis 2016“):

 

"Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt entsprechend § 15 BzVwG um die rechtzeitige und umfassende Information über […] die jeweils im nächsten Quartal geplanten Neueinstellungen."

 

Das Bezirksamt hat am    14.06 .2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbereicht zur Kenntnis zu bringen:

 

Eine verlässliche Vorhersage von in der Zukunft liegenden Einstellungen ist nicht möglich, da die/der geeignetste Bewerber/in regelmäßig in einem Auswahlverfahren zu ermitteln ist und erst nach dessen Abschluss feststeht, ob die Wahl auf eine/n interne/n Kandidatin/Kandidaten (= keine Einstellung) oder eine/n externe/n Kandidatin/Kandidaten (= Einstellung) gefallen ist. Eine zumindest potentielle Einstellungs­wahrscheinlichkeit kann aber hilfsweise aus solchen gegenwärtig in Vorbereitung befindlichen bzw. laufenden Stellenausschreibungen abgeleitet werden, die sich auch an externe Bewerber/innen richten. Bei derartigen Ausschreibungen besteht eine in zeitlicher Nähe liegende Stellenbesetzungsabsicht, die ggf. auch mit einer Einstellung verbunden sein könnte. Ob es in Folge einer Ausschreibung tatsächlich zu einer Neueinstellung kommt, hängt naturgemäß vom Bewerberkreis und dem Ausgang der im Rahmen des Auswahlverfahrens vorzunehmenden Bestenauslese ab. Die in diesem Sinne potentiellen Neueinstellungen für das 2. Quartal 2016 können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.

 

Darüber hinaus sind in Anlage 2 die im 4. Quartal 2015 und 1. Quartal 2016 tatsächlich erfolgten (Neu-)Einstellungen dargestellt. Als Einstellungen in diesem Sinne werden neben gänzlich „neuen“ befristeten und unbefristeten Einstellungen und Wiedereintritten auch Zuversetzungen sowie Jahres- bzw. Anschlussverträge für ehemalige Auszubildende angesehen, nicht jedoch reine Statuswechsel und Neubegründungen von Ausbildungsverhältnissen.

 

A)      Rechtsgrundlage:

 

§§ 13, 15, 36 BezVG

 

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

Berlin, den       .      .      

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

 

 

 
 

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