Drucksache - 0876/IV  

 
 
Betreff: Vorbereitung des Betriebs der Plansche im Schillerpark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziale Stadt (Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK)Bezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag aus Soziale Stadt vom 17.04.2013
2. Beschluss vom 24.04.2013
3. VzK vom 08.11.2013
4.Beschluss Zwischenbericht vom 21.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text liegt vor)

 

Erledigungsfrist: 20.02.2014

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .10.2013

Abt.      Tel.:45781

Ges KR 1

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin   0876     /IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über "Vorbereitung des Betriebs der Plansche im Schillerpark "

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.04.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0876/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht , sich umgehend zwischen Grünflächenamt und Gesundheitsamt dahingehend abzustimmen, dass die Plansche im Schillerpark laut EU Badegewässerrichtlinie und somit ab dem wetterbedingt frühesten Zeitpunkt betrieben werden kann.

 

Das Bezirksamt hat am 22.10.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen:

 

Am 21.05.2013 erging ein Schreiben des Gesundheitsamtes zum Betrieb der Schiller- Plantsche an das Tiefbau -und Landschaftsplanungsamt. Das schreiben lautet wie folgt:

 

Bezug nehmend auf Ihre Schreiben vom 14.03.2013 und 18.04.2013 bitten wir zunächst unsere verzögerte Antwort zu entschuldigen und sind gleichfalls daran interessiert, den Betrieb der Plansche dauerhaft sicherzustellen und eine für alle Seiten tragbare Lösung zu finden.

 

Anmerken möchten wir in diesem Zusammenhang, dass man nicht zwangsläufig davon ausgehen kann, wenn in der Vergangenheit keine Nutzer der Schillerpark-Plansche zu Schaden gekommen sind, sie auch keiner Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt waren.

 

Bei der Schillerpark-Plansche handelt es sich um kein Schwimm- oder Badebecken im herkömmlichen Sinne, weshalb die DIN 19643 nicht zur Anwendung kommen kann und die dort angegebenen Richt- und Grenzwerte allenfalls orientierend herangezogen werden können.

Zum zweiten handelt es sich auch um keinen Kleinbadeteich (siehe Bundesgesundheitsblatt 6/2003, Empfehlung des Umweltbundesamtes zu den hygienischen Anforderungen an Kleinbadeteiche), da hierbei eine biologische und mechanische Aufbereitung des Teichwassers über sogenannte Regenerationsbereiche (bepflanzte Filter) erfolgt, was bei der Schillerpark-Plansche nicht vorgesehen ist. Auf Grund dessen können die mikrobiologischen Anforderungen gemäß der Empfehlungen des Umweltbundesamtes an Beckenwasser aus Kleinbadeteichen (Bioteichen) gleichfalls für die Schillerpark-Plansche nicht herangezogen werden.

Zum dritten kann die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung ebenso keine adäquaten Beurteilungskriterien für die Schillerpark-Plansche bieten.

Zusammenfassend lässt sich klarstellen, dass keine offiziellen Regelungen oder gesetzliche Vorgaben für Einrichtungen wie die Schillerpark-Plansche existieren. Zudem wird deutlich, dass durch die seit der Sanierung der Plansche im Jahr 2010/2011 vorhandene Aufbereitungsanlage keine Badewasserqualität nach DIN 19643 hergestellt werden kann.

Es steht zweifellos fest, dass die Kontamination des Planschen-Wassers im Tagesverlauf, abhängig von der Außen- bzw. Wassertemperatur und der Anzahl der Benutzer ansteigt. Dem wird hinreichend durch eine tägliche umfassende Reinigung des Beckens und täglichen Neubefüllung mit Trinkwasser von nachgewiesener Trinkwasserqualität begegnet. Die Entnahmen von mikrobiologische Proben aus dem Beckenwasser sind nicht sinnvoll, da sie allenfalls eine Momentansituation darstellen und die Ergebnisse, wenn sie vorliegen, auf Grund des täglichen Wasserwechsels längst überholt sind und keine Konsequenzen resultieren.

 

Eine weitere Durchführung einer Chlorung des Beckenwassers ist nicht zielführend, da keine adäquate Durchströmung des Beckens gewährleistet ist und man deshalb von keiner korrekten Chlordosierung ausgehen kann.

Zusätzlich macht es Sinn ein Hinweisschild für die Besucher der Plansche aufzustellen, dass es hier um kein Badebecken im herkömmlichen Sinne handelt.

 

Der Aufnahme des Betriebs der Kinderplansche im Schillerpark kann von Seiten des Gesundheitsamtes des Bezirks Mitte unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt werden:

 

-Vor Inbetriebnahme/vor Befüllung des Beckens: Gründliche Leitungsspülungen mit Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz, ggf. mit Desinfektion der Leitungen und nachfolgender weiterer Spülungen mit Trinkwasser von Trinkwasserqualität zur Beseitigung evtl. verbliebener Desinfektionsmittelrückstände

-Vor Inbetriebnahme/vor Befüllung des Beckens: Umfassende Reinigung sämtlicher Wasserauslässe, ggf. Desinfektion und nachfolgender erneuter Reinigung mit Trinkwasser von Trinkwasserqualität zur Beseitigung evtl. verbliebener Desinfektionsmittelrückstände

-Vor Inbetriebnahme/vor Befüllung des Beckens: Gründliche mechanische Reinigung des Beckens und Nachspülung mit Trinkwasser von Trinkwasserqualität

-Vor Inbetriebnahme/vor Befüllung des Beckens: Anbringung von Hinweisschildern mit dem Inhalt: „Benutzung der Plansche auf eigene Gefahr! Auf Grund des notwendigen Verzichts auf eine chemische Desinfektion des Planschenwassers kann ein erhöhtes Risiko für die menschliche Gesundheit durch eventuell auftretende Krankheitserreger nicht ausgeschlossen werden.“

-Vor Inbetriebnahme/vor Befüllung des Beckens: Mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers nach Trinkwasserverordnung (Escherichia coli, Grenzwert: 0/100 ml, Enterokokken: 0/100 ml), das zur Befüllung des Beckens verwendet wird durch ein akkreditiertes Labor (z. B. Landeslabor Berlin- Brandenburg), Entnahme direkt aus der Einspeisung zum Becken

-Vor Inbetriebnahme/vor Befüllung des Beckens: Zusätzliche Entnahme einer Probe zur Untersuchung auf Legionellen, wenn Wasser versprüht, verrieselt oder verregnet wird

-Vor Inbetriebnahme/vor Befüllung des Beckens: Nach Vorlage der mikrobiologischen Ergebnisse beim Gesundheitsamt mit Nachweis von Trinkwasserqualität erfolgt die Freigabe zur Inbetriebnahme der Plansche durch das Gesundheitsamt

-Im Betrieb: Führen eines Betriebsbuchs mit Protokollierung aller wesentlichen Parameter (Lufttemperatur, Datum und Zeitraum der Befüllung des Beckens, Anzahl Badegäste pro Tag, Wassertemperatur, Untersuchungen, besondere Vorkommnisse wie technische Störungen etc.)

-Im Betrieb: Tägliche Neubefüllung des Beckens ausschließlich mit Trinkwasser

-Keine Chlorierung des Beckenwassers

-Im Betrieb: Kontinuierliches Ablassen des Beckenwassers unter Zugabe von 30 Liter Trinkwasser pro Badegast

-Im Betrieb: Tägliches Ablassen des gesamten Beckeninhalts/täglicher Wasserwechsel

-Im Betrieb: Unverzüglicher Wasserwechsel bei sichtbarer Verschmutzung, z. B. durch Fäkalien

-Im Betrieb: Vor jeder Neubefüllung gründliche mechanische Reinigung des Beckens, ggf. mittels Kärcher zur Beseitigung von Biofilmen

-Im Betrieb: An jedem 14. Betriebstag mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers nach Trinkwasserverordnung (Escherichia coli, Grenzwert: 0/100 ml, Enterokokken: 0/100 ml), das zur Befüllung des Beckens verwendet wird durch ein akkreditiertes Labor (z. B. Landeslabor Berlin- Brandenburg), Entnahme direkt aus der Einspeisung zum Becken

-Im Betrieb: An jedem 14. Betriebstag zusätzliche Entnahme einer Probe zur Untersuchung auf Legionellen, wenn Wasser versprüht, verrieselt oder verregnet wird

-Die bereits vorhanden Schilder „Kein Trinkwasser“ sollten verbleiben

-Keine Inbetriebnahme des kleinen Beckens (mit Walfisch)

 

Bei der  Begehung am 12.07.2013 zur Inbetriebnahme der Schiller- Plantsche durch das Gesundheitsamt und dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung der im Schreiben vom 21.05.2013 gestellten Auflagen, aus Sicht des Gesundheitsamtes keine Einwände zur Benutzung bestehen. Dies wurde mit Schreiben des Gesundheitsamtes  vom 02.10.2013 nachträglich schriftlich bestätigt. Es wurde weiterhin bei der Ortsbegehung besprochen, dass ein Betriebstagebuch angelegt werden muss. Darin sind folgende Parameter einzutragen: Lufttemperatur, Datum und Zeitraum der Befüllung des Beckens, Anzahl Badegäste pro Tag, Wassertemperatur, Untersuchungen, besondere Vorkommnisse wie technische Störungen etc..

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine, da nur Sachstandsbericht

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine, da nur Sachstandsbericht

 

 

Berlin, den        .10.2013

 

 

 

 

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