Drucksache - 0863/IV  

 
 
Betreff: Benennung einer privaten Platzfläche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 15.04.2013
2. VzK Austauschseite vom 18.04.2013

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:      .03.2013

Abt.                    Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                   

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Benennung einer privaten Platzfläche

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26. März 2013 beschlossen:

 

die private Platzfläche vor dem Bundesfinanzministerium an der Leipziger Straße Ecke Wilhelmstraße in "Platz des Volksaufstandes von 1953" zu benennen.

 

 

Begründung:

 

Es besteht seit mehreren Jahren der Wunsch mit einer Benennung des Platzes vor dem Bundesfinanzministerium an der Leipziger Straße Ecke Wilhelmstraße an die Ereignisse des 17. Juni 1953 in der ehemaligen DDR zu erinnern.

 

Die Umsetzung des bisherigen Benennungswunsches in "Platz des 17. Juni 1953" war aus fachlicher Sicht nicht möglich, da dies gemäß Pkt (3) der Ausführungs-vorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes eine Doppelung zu der "Straße des 17. Juni" darstellt. Die "Straße des 17. Juni" als eine bundesweit bekannte und repräsentative Hauptverkehrsstraße wurde in Erinnerung an diesen Volksaufstand am 13. Juli 1953 benannt

 

Nunmehr wird das Bezirksamt Mitte beauftragt den privaten Platz vor dem Bundesfinanzministerium in "Platz des Volksaufstandes (von) 1953" zu benennen (s. Anlage, Antrag des BM für Finanzen vom 12.02.2013).

 

 

A)               Rechtsgrundlage:

 

              § 5 Berliner Straßengesetz

              Ausführungsvorschriften zu § 5 Berliner Straßengesetz

              § 15 BezVG

             

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

 

Berlin, den      

 

 

 

                                                       

 

 

 

 


 


 
 

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