Drucksache - 0861/IV  

 
 
Betreff: Wahl von Schiedspersonen und Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Entscheidung
14.05.2013 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste (offen)     
14.05.2013 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
11.06.2013 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Gesundheit und Gleichstellung Entscheidung
25.04.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung vertagt   
30.05.2013 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung vertagt   
29.08.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.04.2013
2. BE Soziales und Bürgerdienst vom 11.06.2013
3. BE Gesundheit vom 29.08.2013
4. Beschluss
5. VzK vom 07.03.2014
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                   19.02.2014

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 0861/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  " Wahl von Schiedspersonen und Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern "

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0861/IV):

 

" 1.   Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Bekanntgabe der Wahl von Schiedspersonen und
        Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern die Bezirksverordnetenversammlung
        kurzfristig über die Art und Form der Bekanntgabe zu informieren.

  1. im Benehmen mit den jeweils zuständigen Fachausschüssen ein Auswahlverfahren durchzuführen, bei dem außer der Bezirksverordnetenversammlung auch eine Vertreterin oder ein Vertreter der bisherigen Amtsinhaberinnen bzw. Amtsinhaber beteiligt werden können.

 

Der Wahlvorschlag für die in 1. genannten Ämter wird der Bezirksverordnetenversammlung durch die Fachausschüsse unterbreitet.

Sofern möglich, soll die Übergabe von Ernennungsurkunden durch den Vorsteher in einer Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung erfolgen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, diese Grundsätze auch zu Beginn der nachfolgenden Wahlperiode zu berücksichtigen, bis die Bezirksverordnetenversammlung eine neue Regelung beschließt"

Das Bezirksamt hat am 04.03.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

  1. Schiedspersonen:

Das Verfahren zur Wahl der Schiedspersonen ist durch das Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) geregelt.

Lt. § 3 Abs. 2 soll die für die Wahl zuständige Bezirksverwaltung " in geeigneter Form bekanntmachen, dass sich interessierte Personen um das Amt bewerben können."

 

Die Ausschreibung für das aktuell vakante Ehrenamt Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 10 ist seit dem 07.01.2014 auf der entsprechenden Seite des Bürgeramtes eingestellt. Der Inhalt wurde im Vorfeld mit dem Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste abgestimmt.

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste legte in seiner Sitzung am 15.10.2013 fest, dass die Auswahl der zu wählenden Schiedsperson(en) unter Mitwirkung des Ausschussvorsitzenden und seiner Stellvertretung erfolgt.

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die Schiedsperson für jeden Schiedsamtsbezirk (§ 3, Abs. 1).

Die gewählte Schiedsperson wird durch den Präsidenten des Amtsgerichts, in dessen Aufsichtsbezirk der Schiedsamtsbezirk liegt bestätigt (§ 4) und vereidigt (§ 5).

 

         2. Patientenfürsprecher/innen:

Das Verfahren zur Wahl von Patientenfürsprecher/innen ist in § 30 des Berliner Landeskrankenhausgesetzes (LKG) geregelt. Darin ist festgelegt, dass die Patientenfürsprecher/innen durch die Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden. Die Bekanntgabe von zu besetzenden Ämtern muss öffentlich erfolgen. In der laufenden Legislaturperiode ist mit dem zuständigen Ausschuss der BVV (hier Ausschuss für Gesundheit und Gleichstellung) folgendes Verfahren vereinbart und bereits 2 mal umgesetzt worden:

 

Entsprechend des unter 1 genannten Ersuchens wird der Ausschuss zeitnah über den Ausschussvorsitzenden informiert, wenn eine Wahl notwendig wird, z.B. durch Aufgabe des Amtes einer/eines Patientenfürsprecherin/s. Damit verbunden ist die Darstellung der Art und Form der öffentlichen Bekanntgabe (i.d.R. über den bezirklichen Presseverteiler, Veröffentlichung auf der bezirklichen Internetseite, Aushänge in öffentlichen Einrichtungen usw.)

Das Auswahlgespräch der Bewerber/innen erfolgt unter Teilnahme des Ausschussvorsitzenden, der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden sowie einer Mitarbeiterin des Bezirksamtes.

Die ausgewählte Person wird der BVV zur Wahl vorgeschlagen.

 

Die Übergabe der Urkunden erfolgt mit Einverständnis der jeweiligen Patientenfürsprecher/innen in einer Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung. Den nicht persönlich Anwesenden wird die Urkunde per Post zugestellt.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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