Drucksache - 0859/IV  

 
 
Betreff: Informativere Vorlagen zur Kenntnisnahme
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke Fraktion Die Piraten Lang 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.04.2013
2. Änderungsantrag Grüne vom 18.04.2013
3. Beschluss vom 23.04.2013
4. VzK vom 10.10.2013
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    

Abt.                    Tel.:              32161

Bezirksbürgermeister

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0859/IV

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Informativere Vorlagen zur Kenntnisnahme

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 23.04.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0859/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. Wenn sich das Bezirksamt auf ein Ersuchen oder eine Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung an eine Dritte Stelle wendet, diese Schreiben der Bezirksverordnetenversammlung in einem Zwischenbericht zur Kenntnis zu geben.

 

  1. Antworten dritter Stellen in weiteren Vorlagen zur Kenntnisnahme der Bezirksverordnetenversammlung zur Verfügung zu stellen, sofern diesem Ansinnen keine datenschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und sicherheitstechnischen Bedenken gegenüber stehen.

 

Das Bezirksamt hat am 01.10. 2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Prüfungsersuchen in den Ämtern/SE des Bezirksamtes hat Folgendes ergeben:

 

Die Abteilungen des Bezirksamtes sprechen sich für das von der BVV vorgeschlagene Verfahren im Umgang mit den Vorlagen zur Kenntnisnahme an die BVV aus.

 

Zukünftig werden, so es im Einzelfall noch nicht der gängigen Praxis entspricht,

 

  1. bei absehbar nicht einzuhaltenden Terminen von BVV-Ersuchen und somit Anfertigung von Zwischenberichten, ggf. angefertigte Schreiben an Dritte diesem beigefügt, sofern diesem Ansinnen keine datenschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und sicherheitstechnischen Bedenken gegenüber stehen;

 

  1. mit dem Abschlussbericht alle Anschreiben und Antworten an und von Dritten der BVV zur Verfügung gestellt, sofern diesem Ansinnen keine datenschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und sicherheitstechnischen Bedenken gegenüber stehen und

 

  1. zusammenfassende, ausführliche, Schlussberichte unter Verweis auf die der Vorlage beigefügten Anschreiben und Antworten an und von Dritten, entbehrlich.

 

 

Das Bezirksamt begrüßt diesen BVV-Beschluss als einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

                                         

 

 

 

 

 
 

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