Drucksache - 0844/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44 600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0844/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Dreck-Weg-App: Meldung von Verunreinigungen für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.08.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0844/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob nach dem Vorbild der Stadt Dresden eine kosten- freie, herunterladbare "Dreck-Weg-App" für mobile Android- und Apple-Geräte in den App-Stores zu initiiert werden kann, um auf diese Weise durch Übertragung der GPS-Daten die Meldung von verunreinigten Stellen im Bezirk beim Ordnungsamt zu vereinfachen und damit deren Beseitigung letztlich zu beschleunigen. Eine gemeinsame Umsetzung mit weiteren Bezirken ist ergänzend zu prüfen. Ein erster Zwischenbericht ist der BVV bis zum 30.09.2013 vorzulegen."
Das Bezirksamt hat am 07.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Einführung einer App-Anwendung nach dem Vorbild der Landeshauptstadt Dresden ist gegenwärtig nicht möglich. Es fehlt hierzu auf Landes- und Bezirksebene in Berlin an der notwendigen IT-Infra-Struktur.
In einer gemeinsamen Medieninformation der sächsischen Landeshauptstadt mit dem sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa wird die erforderliche IT-Infrastruktur beschrieben: "Nach dem Absenden der Meldung geht diese auf dem Formularserver des Freistaates ein und wird an das IT-System der Landeshauptstadt weitergeleitet. Anhand der GPS-Daten wird automatisch das zuständige Ortsamt ermittelt und zur weiteren Bearbeitung über die Störungsmeldung informiert. Der zuständige Bearbeiter des Ortsamtes prüft den Fall und veranlasst die Beseitigung der Verschmutzung."
Im Freistaat Sachsen stützt sich dieses Verfahren auf die E-Government-Plattform des Freistaates sowie die E-Government-Plattform der Landeshauptstadt Dresden und deren it-gestütztes Fallmanagementsystem.
Derartige Voraussetzungen sind im Land Berlin gegenwärtig nicht gegeben. - 2 - (zu DS 0844/IV)
A. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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