Drucksache - 0837/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Fraktionsexemplar liegt vor)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über die
Konkretisierung der Sanierungsziele für den Östlichen Melchiorblock (Block 104 026) im Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.03.2013 beschlossen:
Begründung:
Am 24. April 2012 beschloss das Bezirksamt Mitte von Berlin die Konkretisierung städtebaulicher Sanierungsziele auf der Ebene des gesamten Sanierungsgebiets Nördliche Luisenstadt (BA-Beschluss Nr. 169). Im Beschluss wurde zugleich festgelegt, dass die Sanierungsziele auch auf der Blockebene und - falls erforderlich - auf der Grundstücksebene weiter zu konkretisieren sind.
Entsprechend des Beschlusses beauftragte das Bezirksamt Mitte, Stadtentwicklungsamt, das Büro Herwarth + Holz mit der Erstellung eines Blockentwicklungskonzeptes für den Östlichen Melchiorblock (Block 104 026). Konzeptioneller Schwerpunkt war die künftige Entwicklung des brach liegenden Grundstücks Köpenicker Straße 131-132 / Melchiorstraße 9 (ehemaliges Postfuhramt). Dieses Grundstück nimmt einen Großteil der gesamten Blockfläche ein.
Das Blockentwicklungskonzept wurde im August 2012 vorgelegt und mit dem Bezirksamt Mitte, Stadtentwicklungsamt, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IV C - Stadterneuerung sowie dem Gebietsbetreuer (Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement) abgestimmt.
Mit der Bürgerschaft wurde das Blockkonzept am 22. Oktober 2012 im Rahmen eines Vor-Ort-Termins auf dem Gelände des ehemaligen Postfuhramts erörtert. Daran nahmen Vertreter der Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt und des Bürgervereins Luisenstadt e.V. teil. Die Betroffenenvertretung legte am 21. Januar 2013 eine schriftliche Stellungnahme zum Blockentwicklungskonzept vor (BV-Beschluss vom 15. Januar 2013, siehe Anlage 02). Diese Stellungnahme floss in den Abwägungsprozess des Bezirksamts ein. Der Abwägungsprozess ist in der Anlage 03 dokumentiert. Der Grundeigentümer des Schlüsselgrundstücks Köpenicker Straße 131-132 / Melchiorstraße 9 (ehemaliges Postfuhramt) war in das Verfahren eingebunden.
Gegenstand des Beschlusses sind die im Ergebnis der Konzepterstellung, Abstimmung und Abwägung aufgestellten städtebaulichen Intentionen und der zugehörige Zielplan zur Blockentwicklung. Sie stellen die konkretisierten Sanierungsziele für die künftige Blockentwicklung dar:
Städtebauliche Intentionen zu Blockentwicklung
Entwicklung des nördlichen Bereichs an der verkehrsreichen Köpenicker Straße mit Wohn- und Mischnutzung Belebung und Verdichtung des Blockbereichs mit Wohnen - wenn möglich auch für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen - und wohnverträglichem Gewerbe in Interpretation der historischen Bebauung und in Anknüpfung an die umgebende Bebauung Das Kulturprojekt "Köpi" (Köpenicker Str. 137-138) stellt im Bestand eine in der als Mischgebiet zu klassifizierenden Umgebung planungsrechtlich zulässige Nutzung dar. Zukünftige Planungen auf den benachbarten Grundstücken sollen auf diesen Bestand reagieren und geeignete Maßnahmen zur Konfliktvermeidung prüfen bzw. vorsehen (z.B. Nutzungsverteilung, Lärmschutzmaßnahmen, Grundrissanpassungen) Schließung der Blockränder analog der historischen Situation. Das Kulturprojekt "Köpi" stellt dabei im Bestand eine in der als Mischgebiet zu klassifizierenden Umgebung planungsrechtlich zulässige Nutzung dar Öffnen des Blocks an den Zufahrten zum ehemaligen Postfuhramt (an der Melchiorstraße als großzügiges Torhaus) Schaffung einer öffentlich nutzbaren Durchwegung in Nord-Süd-Richtung mit perspektivischer Weiterführung zur Spree (durch den Holzuferblock) Ermöglichung einer Adressbildung durch die neue innere Erschließung, Vermeidung einer Hinterhauslage Weiterentwicklung der Bebauung in Schichten um das zentral gelegene historische Generatorenhaus durch behutsame Nachverdichtung und Neuordnung der Blockinnenbereiche unter besonderer Beachtung der ausreichenden Belichtung, Belüftung und der erforderlichen Abstandsflächen zum Gebäudebestand Die historische Generatorenhalle und das Torhaus des ehemaligen historischen Postfuhrhofs sollen möglichst ohne gestalt- und kubaturverändernde Eingriffe saniert und erhalten werden. Integration einer wohnverträglichen, öffentlichkeitswirksamen Nutzung im historischen Generatorenhaus (z. B. Stadtteilladen) Ermöglichung eines weitergehenden Gebäudeerhalts der übrigen historischen Gebäude (Pförtnerhaus / Gewerbehallen / Remisen) Belebung zentral gelegener Erdgeschosszonen Entwicklung von zwei grünen Zonen unterschiedlicher Funktion und Gestaltung: äußere Grünzone mit Integration von Gebäudeerschließung und Funktionsflächen / innere Grünzone mit betont landschaftlicher Gartengestaltung Unterstützung der Einrichtung eines Kita-Standortes, z.B. im historischen Torhaus, möglichst einschließlich der erforderlichen Frei- bzw. Spielflächen in direkter Zuordnung zur Kita Freihalten des Blockinnenbereichs vom Pkw-Verkehr einschließlich Tiefgaragenzufahrten / Anlegen von Tiefgaragen für die Neubebauung mit Zu- und Abfahrten an der Köpenicker Straße
Die städtebaulichen Intentionen sind im nachfolgenden Zielplan zur Blockentwicklung dargestellt. Der Beschluss versetzt das Bezirksamt Mitte in die Lage, Genehmigungsverfahren und Planungsprozesse nach abgestimmten Zielvorgaben zu bearbeiten und zu steuern. Die konkretisierten Sanierungsziele dienen als Beurteilungsgrundlage sanierungsrechtlich Genehmigungsverfahren für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach §§ 144, 145 BauGB. Grundeigentümer und Investoren erhalten die notwendige Transparenz für Investitions- und Ansiedlungsentscheidungen. Die Bürgerschaft wird frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Sanierung informiert.
Die konkretisierten Sanierungsziele bilden den notwendigen Rahmen zur Steuerung der Blockentwicklung, weisen aber zugleich eine hinreichende Flexibilität in der möglichen Umsetzung auf. Deshalb stellt das Blockentwicklungskonzept verschiedene Bebauungsvarianten dar, die beispielhaft aus den städtebaulichen Intentionen entwickelt wurden. Die einzelnen Bebauungsvarianten und die dazugehörige Darstellung der städtebaulichen Kennwerte (GRZ, GFZ, Anzahl der Geschosse) dokumentieren und bewerten verschiedenen Entwicklungsszenarien. Eine bindende Wirkung im sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren kann daraus nicht abgeleitet werden.
A) Rechtsgrundlage: § 15 BezVG 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 31. März 2011
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
Anlagen
Anlage 01 Berücksichtigung der Seveso-II-Richtlinie
Anlage 02 Stellungnahme der Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt
Anlage 03 Dokumentation des Abwägungsverfahrens
Anlage 04 Blockentwicklungskonzept Östlicher Melchiorblock, Büro Herwarth + Holz, 2012
Für den Leiter der Abteilung
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Davids
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