Drucksache - 0819/IV
Nach Ablauf der Zeit ist dem Bezirksamt die Gelegenheit zur Beantwortung der laufendenGroßen Anfrage mit einer abschließenden Redezeit von drei Minuten einzuräumen.
Begründung bleibt wie gehabt.
Ursprungstext: §45 Abs 4. Satz 2 wird gestrichen.
Dafür wird eingesetzt: „Nach Ablauf der Zeit ist dem Bezirksamt die Gelegenheit zur Beantwortung unbeantworteter Fragen aus der Debatte zu geben, dabei ist die Redezeit in der Regel auf drei Minuten begrenzt. Der Antragsteller oder die antragstellende Fraktion kann eine schriftliche Beantwortung vom Bezirksamt anfordern.“
Begründung: § 45 Abs. 4 lautet in der derzeit geltenden Fassung der Geschäftsordnung: „Die Behandlung der Großen Anfragen einschließlich der Dringlichen Großen Anfragen dauert höchstens siebzig Minuten, wovon maximal 20 Minuten für Dringliche Anfragen entfallen. Die zum Ende der Redezeit behandelte Drucksache wird abschließend behandelt. Grundsätzlich soll dabei gewährleistet werden, dass je Fraktion mindestens eine Anfrage (Große Anfrage oder Dringliche Anfrage) beantwortet wird.“
Gestrichen wird der Satz „Die zum Ende der Redezeit behandelte Drucksache wird abschließend behandelt.“
Damit endet die Beratung von Dringlichen und Großen Anfragen nach 70 Minuten. Für den Ablauf der Bezirksverordnetenversammlung soll sich damit wieder ein Ablauf ergeben, mit dem die Antragsberatung vor 21 Uhr beginnen kann.
Bei der 14. und 15. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung wurde erst gegen 22 Uhr mit der Beratung von Dringlichkeitsvorlagen zur Beschlussfassung bzw. Anträgen begonnen, weil sich die Beratung Großer Anfragen über zwei Stunden hinzog. Das rollierende System, bei dem jede Fraktion in einem Monat die erste Mündliche und Große Anfrage stellen und einen Antrag einbringen kann, gibt allen Fraktionen die Gelegenheit zur Gestaltung der Tagesordnung.
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