Drucksache - 0816/IV  

 
 
Betreff: Langfristige Unterkunft für AsylbewerberInnen in Mitte schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Neubert 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Partizipation und Integration Entscheidung
23.04.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration vertagt   
28.05.2013 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration      
Stadtentwicklung Entscheidung
24.04.2013 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
29.05.2013 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
05.06.2013 
19. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.03.2013
2. BE Integration vom 28.05.2013
3. BE Stadtentwicklung vom 05.06.2013
4. Beschluss vom 23.08.2013
5. VzK vom 08.11.2013
6. VzK vom 10.12.2013
7. Zwischenbericht
8. VzK vom 03.02.2014
9. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin        .       .01.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung   44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin        0816/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Langfristige Unterkunft für AsylbewerberInnen in Mitte schaffen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.08.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0816/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei Vorlage eines diesbezüglichen Bauantrages/Nutzungsänderungsantrages der Rechtsauffassung anzuschließen, dass eine Umnutzung der Chausseestr. 54 als Asylbewerberunterkunft mit geltendem Planungsrecht vereinbar und im Sinne des § 4, Ziffer 2, Nr. 3 BauNVO, alsAnlage für soziale Zwecke im allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig ist, um eine angemessene Unterbringung von AsylbewerberInnen und einen Beitrag zu mehr Planungssicherheit für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bezüglich der Unterbringung von AsylbewerberInnen in Berlin zu leisten.

 

Die Nutzung der Chausseestr. 54 als Asylbewerberunterkunft soll durch das LAGeSo durch kontinuierliche Informationen, insbesondere eine Anwohnerversammlung analog der erfolgreichen Informationspolitik zur Asylbewerberunterkunft in der Stallschreiberstraße begleitet werden.

 

Das Bezirksamt hat am 28.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

In Ergänzung des Zwischenberichts wird mitgeteilt, dass das Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit Bezug auf den Bescheid des LAGeSo zur Inanspruchnahme des Gebäudes Chausseestr. 54 zur Notunterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Nutzungsuntersagung wiederhergestellt hat.

Die wegen der Überbelegung und den damit verbundenen brandschutztechnischen Verstößen, die vom VG nicht ausreichend gewürdigt worden sind, erwogene Beschwerde beim OVG konnte nicht fristgerecht eingelegt werden. Stattdessen gelang es mit dem LaGeSo bei einer gemeinsamen Begehung vor Ort, die gegen Brandschutzvorschriften verstoßenden Belegungen zu unterbinden.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13  i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

 a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

 b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke    Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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