Drucksache - 0806/IV  

 
 
Betreff: Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.03.2013
2. Beschluss vom 21.03.2013
3. Vzk vom 13.08.2013
4. Anlage_1
5. Anlage_2
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                              .2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              0806/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Kappungsgrenze für Mieterhöhungen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0806/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass umgehend nach Inkrafttreten der Änderung des § 558 Abs. 3 Baugesetzbuch (BGB) für Berlin eine Rechtsverordnung zu erlassen, welche die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur örtsüblichen Vergleichsmiete auf 15% innerhalb von drei Jahren festsetzt.

 

Der Antrag wurde mit einer Textänderung angenommen. Statt "..§ 558 Abs. 3 Baugesetzbuch (BGB)." heißt es ".§ 558 Abs. 3 BGB.." .

 

 

Das Bezirksamt hat am 09.07.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Beschluss der BVV wurde an Herrn Senator Müller übersandt (Anlage 1).

 

Das Antwortschreiben des Staatssekretärs für Bauen und Wohnen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt vor und wird anliegend zur Kenntnis gegeben (Anlage 2).

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin,                   

 

 

Bezirksbürgermeister i.V. von Dassel                                          Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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