Drucksache - 0757/IV  

 
 
Betreff: Verbot von Ferienwohnungen in Berlin-Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
06.03.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.02.2013
2. BE vom 06.03.2013
3. Beschluss vom 21.03.2013
4. VZK vom 03.06.2013
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin        . 04.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung   44600

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin        0757/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Verbot von Ferienwohnungen in Berlin-Mitte

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0757/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend ein Verbot von Ferienwohnungen (gemäß der vom Senat geplanten Zweckentfremdungsverbotsverordnung) vorzubereiten und zu prüfen, in welchen Gebieten in Mitte auch sofort ein Verbot ausgesprochen werden kann (bevor die Verordnung in Kraft tritt).

 

 

Das Bezirksamt hat am 23.04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das im Beschluss genannte Ersuchen befasst sich mit dem gleichen Sachverhalt, wie der BVV-Beschluss, Drucksache 0699/IV. Es wird daher auf den dortigen Schlussbericht verwiesen.

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 0292/IV geht ebenfalls auf den Sachverhalt ein.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13  i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

 a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

 b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

Berlin,                   

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke    Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 

 
 

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