Drucksache - 0723/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1.Warum verweigert das Bezirksamt das in der Drucksache 0529/IV formulierte Ersuchen der BVV, wenigstens die Stellungnahmen der bezirklichen Fachverwaltungen öffentlich zur Verfügung zu stellen, die mit dem Vertrag zwischen dem Land Berlin und der CA Immo befasst waren, sondern verweist hierzu allein auf das Akteneinsichtsrecht der VertreterInnen der BVV?
2.Welche konkret schutzwürdigen Belange erfordern aus Sicht des Bezirksamtes, dass diesbezüglich keine öffentliche Kenntnisnahme über die Stellungnahmen der bezirklichen Fachverwaltungen - Rechtsamt - Facility Management - Tief- und Landschaftsbau - Untere Denkmalschutzbehörde - Amt für Umwelt und Naturschutz - Jugendamt erfolgen kann, sondern dass VertreterInnen der BVV nur im Rahmen des Akteneinsichtsrechtes ihre Informationsrechte wahrnehmen können?
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