Drucksache - 0690/IV  

 
 
Betreff: Flüchtlinge im Winter nicht abschieben!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lang Kriesel Fraktion die Linke Urchs Fraktion Bü90/Die Grünen Briest Urbatsch Fraktion der SPD Mahr 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 15.01.2013
2. Beschluss vom 24.01.2013
3. vZk vom 03.06.2013
4. Anlage zur VzK
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:   04.04. 2013

Abt.               Tel.: 42660

     

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0690/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Flüchtlinge im Winter nicht abschieben

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0690/IV):

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, einen grundsätzlichen Abschiebestopp von Flüchtlingen in den Wintermonaten zu erwirken."

 

Das Bezirksamt hat am .09.04.2013.beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als  Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat sich mit dem als Anlage beigefügten Schreiben an die zuständige Senatsverwaltung gewandt. Sofern eine Antwort erfolgt, wird das Bezirksamt die BVV über die regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste informieren.

 

A) Rechtsgrundlage:

    
     §13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

                                                       

 

 

 

 
 

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