Drucksache - 0678/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt grundsätzlich die Möglichkeit, das kommunale Vorkaufsrecht für private Immobilien (gemäß Baugesetzbuch) zu nutzen? 2. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse aus Hamburg und München vor, wo das Vorkaufsrecht wohl schon länger genutzt wird? 3. Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, auch in Mitte dieses Vorkaufsrecht zu nutzen und die Immobilien über Wohnungsbaugesellschaften bzw. –genossenschaften erwerben zu lassen?
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